Elztal: Maßnahmen der Polizei Waldkirch zur Bekämpfung von Motorradunfällen
(ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (1 Meldung)
Elztal: Maßnahmen der Polizei Waldkirch zur Bekämpfung von
Motorradunfällen
Am Donnerstag, 30.05.2019, überwachten Beamte des Polizeireviers
Waldkirch das Überholverbots auf der B 294 bei Winden im Elztal.
Weil jeder Motorradunfall einer zu viel ist, bemüht sich die
Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten, alles dafür zu tun,
Motorradunfälle zu verhindern. Hierzu gehörte zum Beispiel dieser
Tage auch die Überwachung des Überholverbotes auf der B 294 bei
Winden. Binnen kurzer Zeit überholten dort am Nachmittag von Christi
Himmelfahrt verbotenerweise immer wieder Motorradfahrer, aber auch
Autofahrer, was in der Vergangenheit zu teils schwersten
Verkehrsunfällen geführt hatte. Nach Erfahrung der Polizei sind es
häufig Ortsfremde, welchen dieser Streckenabschnitt fälschlicherweise
zum Überholen geeignet scheint. Ortskundige kennen die Gefahren
dieses Streckenabschnittes. Die Betroffenen erwartet jeweils ein
Bußgeldbescheid über 70 Euro (plus Gebühren) und ein Punkt in der
Flensburger Verkehrssünderdatei.
RWK/rb/jc
Medienrückfragen bitte an:
Jerry Clark
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 / 882-1016
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.05.2019 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138675
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Elztal: Maßnahmen der Polizei Waldkirch zur Bekämpfung von Motorradunfällen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).