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Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze

ID: 2138896

(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der
Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion
Konstanz in den vergangenen Wochen lagebildabhängig unter anderem
wieder in grenzüberschreitenden Zügen im Einsatz; ferner wurden
Reisende in international verkehrenden Fernreisebussen überprüft.

Im Monat Mai beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion
dabei 43 Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie
sieben wegen unerlaubten Aufenthaltes. So wurde am Abend des 23. Mai
ein irakischer Staatsangehöriger auf dem Döbele-Parkplatz in Konstanz
vor dem Zustieg in einen Fernreisebus nach Hamburg überprüft. Der
junge Mann war ausweislos. Weitere polizeiliche Ermittlungen führten
zur Identitätsfeststellung und ergaben, dass der Mann zum
wiederholten Mal unerlaubt eingereist war und als Asylsuchender in
der Schweiz registriert ist. Der Mann wurde in die Schweiz
zurückgeschoben.

In sechs Fällen sind im Monat Mai durch die Konstanzer
Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt
worden. Darunter ein 33-jähriger Deutscher, der am Nachmittag des 7.
Mai im Konstanzer Stadtgebiet überprüft worden ist. Dabei wurde
festgestellt, dass gegen den Mann im polizeilichen Fahndungsregister
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg im
Breisgau vorlag. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung
wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Der Verurteilte hatte
die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Daher
erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl.
Der Festgenommene zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.680.- EUR und
konnte somit eine 56-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer
Justizvollzugsanstalt abwenden. Er konnte seinen Weg schließlich
fortsetzen.

Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz - neben dem




Delikt der Urkundenfälschung - auch 15 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz sowie mehrere verbotene Waffen, die
sichergestellt werden konnten.

Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist
zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg,
Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen
Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit
der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen
Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit den
benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 01.06.2019 - 00:37 Uhr
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