Titisee - Verkehrsunfall, verbotswidriges Abbiegen führt zur Beschlagnahme des Führerscheines
(ots) - Titisee, B31 - Am Sonntag 02.06.2019, gg. 09.34
Uhr fuhr die Unfallverursacherin mit ihrem Pkw auf der B31 in
Fahrtrichtung Freiburg. Auf Höhe des Bärenhofwegs stellt sie fest,
dass sie die Abfahrt Titisee verpasst hatte. Aus diesem Grund bog sie
verbotswidrig nach links ab um zu wenden. Hierbei übersah sie den
ordnungsgemäß fahrenden Motorradfahrer, der sie gerade überholte und
es kam zur Kollision. Der Motorradfahrer verletzte sich das Knie und
brach sich die Lendenwirbel. Das Abbiegen ist an dieser Stelle durch
Verkehrszeichen verboten. Nach Absprache mit dem zuständigen
Staatsanwalt wurde der Führerschein der Unfallverursacherin
beschlagnahmt. Der geschädigte Motorradfahrer wurde für weitere
Untersuchungen in die Heliosklinik gebracht. Am Motorrad entstand ein
Sachschaden in Höhe von ca. 5000.- Euro. Am Fahrzeug der
Unfallverursacherin ein Schaden von ca. 7000.- Euro. Der
Verkehrsunfall wurde durch den Streifendienst des Polizeirevier
Titisee-Neustadt aufgenommen. Von hier aus erfolgt dann die
Anzeigenvorlage bei der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Medienrückfragen bitte an:
Roland Zaubitzer
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Titisee-Neustadt
Telefon: 07651 / 9336 - 120
E-Mail: titisee-neustadt.prev(at)polizei.bwl.de
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Datum: 03.06.2019 - 07:39 Uhr
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