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Zoll entdeckt Scheinselbständige auf dem Bau

Amtsgericht setzt Freiheitsstrafe fest

ID: 2139740

(ots) -
Augsburg Es war zunächst eine ganz normale Baustellenprüfung durch
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg. Die
weitergehenden Ermittlungen ergaben jedoch, dass ein Bauunternehmer
aus dem Raum Augsburg Bauarbeiter aus der EU auf verschiedenen
Baustellen zu einem Stundenlohn von nur fünf Euro eingesetzt hatte.

Der Chef der Baufirma hatte eigens eine Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Die ausländischen Arbeiter haben
dieser GbR ihre Arbeitsleistung als "Selbständige" in dem Zeitraum
September 2012 bis Februar 2014 in Rechnung gestellt. Zu dieser Zeit
war für die Arbeiter noch eine Arbeitsgenehmigung erforderlich. Da
die Arbeiter u.a. keine weiteren Auftraggeber hatten, konnte die
Scheinselbständigkeit nachgewiesen werden. Als keine
Arbeitsgenehmigungen mehr für rumänische Staatsangehörige
erforderlich waren, erfolgte die Löschung der GbR. Der
Bauunternehmer stellte die Bauarbeiter nun teilweise als Arbeitnehmer
mit Arbeitsverträgen von 25 Stunden pro Woche an. Um weiterhin
Beiträge zur Sozialversicherung zu sparen, wurden ab Februar 2014
falsche Stundenaufzeichnungen und entsprechend falsche
Lohnabrechnungen erstellt. Die Arbeiter wurden nur für die im
Arbeitsvertrag ausgewiesenen Stunden bezahlt; tatsächlich leisteten
sie erheblich mehr Arbeitsstunden auf dem Bau. So entstand ein
Sozialversicherungsschaden von rund 600.000 Euro. Das Amtsgericht
Augsburg verurteilte den Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 11 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Wegen der massiven Unterschreitung des Mindestlohnes, der im
Baugewerbe aktuell für Fachkräfte 15,20 Euro beträgt, wird noch ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Hauptzollamt Augsburg geführt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter




www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 03.06.2019 - 09:19 Uhr
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