Drogen- und Alkoholbeeinflussungen bei Kraftfahrern
(ots) - (ma)
Aufgrund von festgestellten Drogen-und Alkoholbeeinflussungen bei
Kraftfahrern haben Beamte der Polizei Bückeburg über das Wochenende
drei Strafverfahren einleiten müssen.
Am Freitag fiel den Beamten gg. 21.15 Uhr eine 35jährige Frau aus
dem Landkreis Aurich in ihrem Pkw Corolla auf, die in Obernkirchen
einen gesperrten Weg befuhr. Bei der Verkehrskontrolle auf der
Hauptstraße wurden Ausfallerscheinungen bei der Kontrollierten
festgestellt, die einen Drogenvortest ablehnte. Die Beamten ordneten
eine Blutentnahme an, und untersagten die Weiterfahrt.
Am Samstag erzeugte gg. 00.30 Uhr ein 25jähriger Fahrer eines Pkw
VW die Aufmerksamkeit der Beamten, als dieser mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit durch Luhden fuhr. Der Bückeburger stand mit 0,49
Promille unter Alkoholeinfluss und zudem konnte ein Drogenvortest die
Beeinflussung von Betäubungsmitteln nachweisen. Dem Bückeburger wurde
eine Blutprobe entnommen und ebenfalls das Führen von Kraftfahrzeugen
untersagt. Auf dem Beifahrersitz sass übrigens die Fahrzeughalterin
des kontrollierten Pkw VW gegen die ebenfalls strafrechtlich wegen
des Tatverdachts der Duldung ermittelt wird.
Ebenfalls am Samstag wurde gg. 21.30 Uhr auf der Riehestraße in
Bückeburg der Fahrer eines Pkw VW aus dem Verkehr gezogen, der den
Beamten in Schlangenlinien entgegenkam. Die Verkehrskontrolle hatte
etwas Delikates, weil der 39jährige Bückeburger ab der Gürtellinie
völlig unbekleidet im Fahrzeug saß. Der spärlich bekleidete
Bückeburger räumte nach Belehrung ein, gerade Drogen in Form von
Speed und Ecstasy eigenommen zu haben. Einen Drogenvortest konnte der
Mann nicht absolvieren. Nach der Blutentnahme stellten die Beamten
die Fahrzeugschlüssel des Bückeburgers sicher, gegen den ein
Strafverfahren eingeleitet wurde.
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Datum: 03.06.2019 - 12:46 Uhr
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