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Zweimal "doppelt gemoppelt" - Fahrer unter Drogeneinfluss und unversichertes Wohnmobil - Fälle von der Autobahn

ID: 2140141

(ots) - Fall 1 - Fahrer unter Drogeneinfluss

Auf der Autobahn 5 in Richtung Frankfurt fuhr ein 26-jähriger aus
Neckarsulm am Samstagmorgen. Eine Zivilstreife der Autobahnpolizei
Mittelhessen zog ihn gegen 10.10 Uhr an der Raststätte Wetterau von
der Autobahn und überprüfte seine Fahrtauglichkeit. Dabei hatten die
Beamten offenbar den richtigen Riecher. Ein Atemalkoholtest bei ihm
zeigte zwar trotz vieler leerer Alkohol-Flaschen im Auto 0,0 Promille
an, schnell ergab sich aber der Verdacht, dass der 26-Jährige Drogen
zu sich genommen haben könnte. Er musste die Polizisten daher zur
Polizeistation begleiten, wo ein Arzt eine Blutentnahme bei ihm
durchführte. Wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr und dem
vorangegangenen Besitz von Betäubungsmitteln leitete die Polizei ein
Verfahren gegen ihn ein. Doch damit nicht genug. In seiner Befragung
gab der 26-Jährige noch ein paar mehr Details preis und erzählte,
dass er am Vortag nach dem Rauchen eines Joints mit seinem Auto von
seinem Wohnort aus nach Marburg gefahren sei. Das brachte dem Mann
aus Neckarsulm gleich noch ein zweites Ermittlungsverfahren ein.
Weiterfahren durfte der 26-Jährige nach den polizeilichen Maßnahmen
natürlich nicht. Ob er das zukünftig noch darf, dass werden Gerichte
und Fahrerlaubnisbehörde prüfen.

*

Fall 2 - Der Wohnwagen und die Kennzeichen

Ein Wohnmobil mit englischer Zulassung kontrollierte eine
Zivilstreife der Autobahnpolizei Mittelhessen am Samstagnachmittag
auf der Autobahn 45. In Richtung Dortmund war der 43-jährige Fahrer
aus London mit seinem Wohnmobil unterwegs. Auf dem Parkplatz
Pfahlgraben bei Langgöns nahmen die Kontrolleure das Gefährt und den
Fahrer genauer unter die Lupe. Dabei ergab sich der Verdacht, dass
für das Wohnmobil kein Versicherungsschutz besteht. Es folgte die




einzig mögliche Konsequenz: Das Wohnmobil musste stehen bleiben. Der
Londoner musste eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zur Sicherung
des Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz zahlen. Die Polizisten stellten
vorsorglich die Kennzeichen des Wohnmobils sicher. Den Londoner
störte dies offenbar wenig. Am Sonntag stellten die Beamten fest,
dass das Wohnmobil nicht mehr am Kontrollort stand und wunderten
sich. Sie veranlassten deshalb eine Prüfung an der Wohnanschrift der
deutschen Ehefrau des Londoners, wo das Wohnmobil tatsächlich
aufgefunden werden konnte - mit nachgemachten Kennzeichen. Nun gibt
es also ein Ermittlungsverfahren Nr. 2 in dieser Sache, wegen
Urkundenfälschung und dem Verdacht des erneuten Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Hierfür musste der Londoner aufgrund des
vorsätzlichen Handelns nun 800 Euro Sicherheitsleistung zahlen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeidirektion Wetterau
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Datum: 03.06.2019 - 12:54 Uhr
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