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Nach gewalttätigen Ausschreitungen von Asylbewerbern

gegen die Polizei in Stephansposching:

Asylrecht kein "Freibrief" für Straftaten!

ID: 2140380

(ots) -
München, 3. Juni 2019 - Nach den gewalttätigen Ausschreitungen von
drei Asylbewerbern aus Nigeria in einer Gemeinschaftsunterkunft in
Stephansposching (Niederbayern), bei denen fünf Polizeibeamte
verletzt wurden, haben die Täter nach Ansicht der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG) ihr Asylrecht verwirkt. "Das Asylrecht
ist kein "Freibrief" für Straftaten", sagt Landesvorsitzender Rainer
Nachtigall. "Wer bei uns Schutz vor Gewalt und Verfolgung in seinem
Heimatland sucht, dann aber als Asylbewerber regelrechte Revolten
anzettelt, Barrikaden aufbaut und Polizeibeamte beleidigt, bespuckt
und verletzt, kann sich nicht mehr auf den Schutz des Asylrechts
berufen."

Der DPolG-Vorsitzende sagt, dass Bayerns Polizei durch die
Einsätze in Asyleinrichtungen stark belastet ist. "Der Grund für
gewalttätige Ausschreitungen sind häufig Konflikte unter den
Asylbewerbern oder Amtshandlungen der Polizei in den Unterkünften.
Dabei kommt es dann immer wieder zu solchen Solidarisierungen und
Gewaltausbrüchen der Bewohner gegen die Polizei."




Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Telefon: 08955279490
E-Mail: info(at)dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

Über die DPolG Bayern:
Die DPolG ist die größte Polizeigewerkschaft im Freistaat mit über
20.000 Mitgliedern. Organisiert in 16 Landesverbänden sowie den
Fachverbänden Bundespolizei und Bundeskriminalamt.

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Datum: 03.06.2019 - 14:30 Uhr
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