Aktionstag "Fahrrad und Pedelec"- Polizei führte umfangreiche Verkehrskontrollen durch
(ots) -
Kreis Gütersloh (CK) - Am Montag (03.06.) führte die Polizei im
Kreis Gütersloh im Rahmen des landesweiten polizeilichen Aktionstag
"Fahrrad und Pedelec" zahlreiche Verkehrskontrollen durch.
Der Aktionstag, der auch unter dem Dach der Gütersloher Aktion
"Radschlag" durchgeführt wurde, dient der Bekämpfung von
Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Rad- und Pedelec-Fahrern.
Im Kreis Gütersloh verunglückte Radfahrer stellen einen Anteil von
mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei Verkehrsunfällen
Verletzten dar; im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der
Verkehrsunfälle mit Radfahrern (inklusiv Pedelecfahrern) nochmals
deutlich gestiegen. (2017: 675 Unfälle mit Radfahrern, davon 491
Verletzte; 2018: 772 Unfälle mit 588 Verletzten).
Das ist eine Entwicklung, die wir so nicht hinnehmen wollen und
durch konsequente Maßnahmen entschieden entgegen wirken werden.
Dazu wurden am Montag gezielte Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr
durchgeführt. Die polizeiliche Tätigkeit richtet sich dabei gegen
Radfahrer, die sich falsch verhalten, sowie gegen Autofahrer, die
sich gegenüber Radfahrern falsch verhalten.
Dazu waren kreisweit 33 Polizeibeamte im Einsatz, die insgesamt
285 Radfahrer, 14 Pedelecfahrer und 12 Autofahrer überprüften.
Insgesamt stellten die Polizeibeamte 13 Handyverstöße sowie 172
weitere Ordnungswidrigkeiten fest, wie beispielsweise das Befahren
des "falschen" Radwegs, Vorfahrtverletzungen, mangelnder Abstand
oder fehlende verkehrsgerechte Ausstattung der Fahrräder fest. In
einem Fall wurde ein Fahrrad sichergestellt, weil der Verdacht
bestand, dass es gestohlen worden war.
Die Polizei im Kreis Gütersloh wird auch weiterhin gezielte
Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr von und gegenüber Benutzern von
Fahrrädern durchführen. Verstöße werden dabei konsequent verfolgt.
Motorisierte Verkehrsteilnehmer und Rad-/Pedelecfahrer sind
gemeinsam in einem Verkehrsraum unterwegs.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von ALLEN ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. JEDER Verkehrsteilnehmer hat
sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder,
mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird - so sagt schon § 1 der Straßenverkehrsordnung.
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Datum: 04.06.2019 - 10:43 Uhr
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