Zwei verletzte Radfahrer nach Verkehrsunfall
(ots) - Zwei Radfahrer stießen am Montagabend (03.06.) in
Dormagen zusammen. Beide waren, gegen 22:25 Uhr, auf dem Rad-/Gehweg
entlang der Bundesstraße 9 unterwegs gewesen, einer in Fahrrichtung
Köln, der andere entgegengesetzt. In Höhe Hagelkreuzstraße berührten
sich, nach ersten Erkenntnissen der Polizei, die beiden Lenker, so
dass es zum Sturz der Fahrer kam. Ein 38-jähriger Düsseldorfer
verletzte sich dabei schwer. Rettungskräfte brachten ihn in ein
Krankhaus. Ein 40-jähriger Dormagener erlitt leichte Verletzungen.
Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden, da er offensichtlich
erheblich unter Alkoholeinfluss stand.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für
Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann.
Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) können folgen.
Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie
uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad
unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad
von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte
Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in
Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
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Datum: 04.06.2019 - 12:04 Uhr
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