POL-ME: Widerstand und Körperverletzung - Velbert-Langenberg / Kreis Mettmann - 1006150
(ots) - Gewalt gegen
Polizeibeamte - leider ein beinahe alltägliches Thema im
Polizeidienst, wie auch wieder einmal ein aktueller Fall in Velbert
beweist.
Am frühen Dienstagmorgen des 22.06.2010, um 05.45 Uhr, wurde die
Velberter Polizei zur Gartenstraße im Ortsteil Langenberg gerufen.
Bewohner eines Mehrfamilienhauses beschwerten sich über einen
Hausbewohner, der trotz nächtlicher früher Morgenstunde schon seit
vielen Minuten überlaute Musik aus einem Hifi-Gerät hörte. Auf
persönliche Beschwerden seiner Mitbewohner hatte sich der
alkoholisierte 51-jährige Ruhestörer uneinsichtig gezeigt und nur
entgegnet, dass man doch die Polizei rufen solle.
Doch auch als die daraufhin tatsächlich alarmierte Velberter
Polizei erschien, wollte der arbeitslose Langenberger sein Verhalten
offenbar nicht ändern. Auf polizeiliches Klingeln und Klopfen an der
Wohnungstüre wurde nicht geöffnet und reagiert, die Musik schallte
weiterhin lautstark durch das Haus und die gestörte Nachbarschaft.
Als die Beamten daraufhin die Elektrohauptsicherung der Wohnung
entfernten, damit die Stromzufuhr der Hifi-Anlage unterbrachen und
die Ruhestörung wirksam beendeten, erschien der 51-jährige Ruhestörer
wutentbrannt im Treppenhaus. Er griff die Beamten nicht nur sofort
mit Worten, sondern auch gleich mit körperlicher Gewalt an. Dabei
versuchte er einen Beamten die Stufen des Treppenhauses hinunter zu
stoßen und verletzte den Angegriffenen dabei zusätzlich mit einem
gezielten Kopfstoß im Gesicht. Daraufhin wurde der Straftäter von den
beiden eingesetzten Polizeibeamten sofort überwältigt, gefesselt,
festgenommen und dem Velberter Polizeigewahrsam zugeführt, wo er mit
richterlicher Bestätigung bis zu seiner vollständigen Ausnüchterung
verbleibt. Auf die Entnahme eine Blutprobe wurde nach Rücksprache mit
der zuständigen Staatsanwaltschaft aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit verzichtet, auf die Erstattung einer Strafanzeige
wegen Widerstand und Körperverletzung, die natürlich auch noch den
Tatbestand der Ruhestörung auflistet, selbstverständlich nicht.
Der beim Widerstand des Beschuldigten glücklicher Weise nur leicht
verletzte Velberter Polizeibeamte verblieb weiter im Dienst und
benötigte keine ärztliche Versorgung.
Polizei Mettmann
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Datum: 22.06.2010 - 10:03 Uhr
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