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Mehr Anerkennung für das Ehrenamt durch neue Entschädigungsverordnung/

Minister Caffier: Zeitaufwand und Engagement wird angemessener berücksichtigt

ID: 2141115

(ots) -
Im Kabinett wurde heute die neue Verordnung über die Entschädigung
der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden
ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V)
vorgestellt. Die Höchstsätze für die funktionsbezogenen
Aufwandsentschädigungen aller ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen
Körperschaften werden um rund 20 Prozent angehoben. Zusätzlich
angehoben werden die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister- und
Amtsvorsteher aufgrund eines gestiegenen Zeitaufwands für die
Ausübung des Ehrenamtes, der weiterhin bestehenden
Sozialversicherungspflicht und in Ansehung des persönlichen
Haftungsrisikos.

Innenminister Lorenz Caffier: "Viel Arbeit in den Kommunen wird
von ehrenamtlichen Kräften geleistet. Mit den neuen Regelungen wird
kommunalpolitisches Engagement mehr als bisher anerkannt und
angemessener berücksichtigt. Wir wollen auch verstärkt Anreize
schaffen, damit sich auch weiterhin qualifizierte Bürgerinnen und
Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Gemeinden und
Ämtern bewerben."

Die Erhöhung umfasst auch die Entschädigungen der
Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder. Statt einer Erhöhung des
Sitzungsgeldes wird hier ein monatlicher Sockelbetrag neu eingeführt,
der nach Einwohnergrenzen differenziert. Inwieweit der mit der
Entschädigungsverordnung gesetzte Rahmen im Einzelfall tatsächlich
ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen Gremien in ihren
Hauptsatzungen auch weiterhin selbst regeln. Die neue
Entschädigungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz-
und Verordnungsblatt M-V in Kraft.

Anlage: EntschVO M-V




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003




E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 04.06.2019 - 13:18 Uhr
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