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Südhessen: Fahrradfahrer betrunken kontrolliert / Auch Radfahrern droht der Verlust des Führerscheins

ID: 2141564

(ots) - Immer wieder kommt es vor, dass Fahrradfahrer
mit deutlich erhöhten Promillewerten von der Polizei kontrolliert
werden. Meist geraten die alkoholisierten Radler durch
Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen in den Fokus der
Beamten. Dass sie sich dabei im öffentlichen Straßenverkehr bewegen
und unter die Straßenverkehrsordnung fallen, scheint einigen nicht
bewusst zu sein. Sie gefährden nicht nur ihre Gesundheit oder die
Gesundheit anderer Menschen, sondern setzen zudem ihren Führerschein
aufs Spiel.

So fiel zum Beispiel eine 38-jährige Frau am frühen
Donnerstagmorgen (30.05.) einer Streife des 3. Polizeireviers auf,
als sie auf ihrem Fahrrad in der Frankfurter Straße in Arheilgen
unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die
Ordnungshüter Alkoholgeruch fest, der sich nach einem Atemalkoholtest
mit einem Wert von circa 1,8 Promille bestätigte.

Ein 58-jähriger Radfahrer geriet am späten Montagabend (03.06.) in
den Fokus der Beamten der Polizeistation Ober-Ramstadt, nachdem
dieser mehrmals auf der Darmstädter Straße in Reinheim auf die
Gegenfahrbahn fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über
2,10 Promille.

In beiden Fällen endete die Fahrt mit einer Blutentnahme bei der
Polizei. Zudem wurde in beiden Fällen ein Strafverfahren wegen der
Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei macht in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen
Konsequenzen für das alkoholisierte Radfahren aufmerksam. Ab einem
Alkoholwert von 1,6 Promille ist das Fahrradfahren verboten. Wer mit
1,6 Promille oder mehr auf dem Rad erwischt wird, muss mit einem
Strafverfahren rechnen. Auch der Verlust des Autoführerscheins,
Punkte im Verkehrszentralregister, eine medizinisch-psychologischen
Untersuchung, kurz MPU, sowie hohe Bußgelder sind möglich.





Analog zum Autofahren sind schon Sanktionen bei niedrigeren Werten
möglich. Strafanzeigen können auch schon ab 0,3 Promille erfolgen,
wenn Radfahrer durch ihre Fahrweise oder durch die Gefährdung anderer
auffallen.

Auch Fahranfänger müssen mit der Verlängerung der Probezeit
rechnen, wenn sie alkoholisiert auf dem Fahrrad auffallen.

Zu beachten ist, dass diese Konsequenzen auch im Falle von
Drogenfahrten erfolgen können.

Sollten Sie Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit haben, empfiehlt die
Polizei das Rad zu schieben oder, wie auch das Auto, stehenzulassen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Tobias Laubach
Telefon: 06151/969-2401
Mobil: 0173-6596648
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 05.06.2019 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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