Zell am Harmersbach - Hundehalterin erwartet Strafanzeige
(ots) - Wegen eines Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz mussten die Beamten des Polizeipostens Zell am
Harmersbach am Dienstag ein Strafverfahren gegen eine Hundehalterin
einleiten. Gegen 11:30 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei, da ein
bereits hechelnder Hund in einem in der Sonne geparkten Auto
ausharren musste. Der Vierbeiner, der weder Wasser noch ein
geöffnetes Fenster zur Verfügung hatte, wartete in dem Wagen auf
einem Supermarktparkplatz, bis dessen Besitzerin vom Einkaufen
zurückkam. Zweimaliges Ausrufen der Halterin in dem Markt führte
nicht zum Erfolg, bis die Frau gegen 12.10 Uhr selbstständig an ihr
Auto zurückkehrte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal
deutlich daraufhin, dass ein Auto kein Aufbewahrungsort für ein Tier
darstellt. Bereits nach wenigen Minuten heizen sich die
Fahrzeuginnenräume so stark auf, dass es für das Tier eine
Gesundheitsgefährdung bedeuten kann. /rs
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Datum: 05.06.2019 - 11:51 Uhr
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