Bulgarischer Pass: 200 EUR, Sprachkenntnisse: unbezahlbar /
Illegale Beschäftigung von Ausländern bei Subunternehmerkette in Wolfsburg
(ots) -
Sechs Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung traf der Zoll bei einem
Bauprojekt in Wolfsburg am 04. Juni 2019 an. Darunter war ein
Georgier, der unbedingt Bulgare sein wollte.
Verdachtsunabhängig begannen am 04. Juni 2019 acht Zöllner die
Arbeiter auf einer Baustelle in Wolfsburg zu überprüfen. Doch der
Routineeinsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde zunehmend
kompliziert, als sich der erste Arbeiter mit einem georgischen Pass
auswies. Ausländer aus nicht EU-Staaten müssen eine gesonderte
Arbeitserlaubnis haben, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Diese
besaß der Georgier nicht, genau so wenig wie zwei seiner Landsleute
auf der Baustelle. Der vierte Georgier konnte zwar auch keine
Arbeitserlaubnis vorweisen, behauptete aber, diese nicht zu brauchen,
er sei schließlich als Bulgare EU-Bürger. Belegen wollte er dies mit
einem bulgarischen Pass. Überzeugen konnte damit allerdings nicht, da
eine russischsprachige Zöllnerin bemerkt hatte, dass der Mann mit
seinen Kollegen nicht in Russisch als osteuropäischer lingua franca,
sondern vermutlich in Georgisch gesprochen hatte. Nach intensiver
Befragung gab er schließlich zu: "Ich habe den Ausweis für 200 EUR in
Bulgarien gekauft. Wo weiß ich nicht mehr". Das änderte jedoch nichts
an seiner Überzeugung: "Ich bin aber der Meinung, jetzt ein
bulgarischer Staatsangehöriger zu sein". Dokumentenprüfer der Polizei
in Wolfsburg bestätigten hingegen den nahe liegenden Verdacht: der
Ausweis ist eine Fälschung Interessant gestaltete sich auch die
Kontrolle eines Serben, der im Blaumann auf der Baustelle angetroffen
wurde. Er sei als Tourist in Deutschland und wolle sich mal
anschauen, wie hier gebaut würde. Diese Auffassung vertrat er so
renitent und lautstark, dass der Bauleiter ihn der Baustelle
verweisen wollte - bevor die Schwarzarbeitskontrolle abgeschlossen
war. Das halbe Dutzend komplettierte ein Aserbaidschaner ohne
Arbeitserlaubnis.
Bis auf den vermeintlichen Touristen gaben die Arbeiter an, in
Polen von einem Unbekannten angesprochen worden zu sein. Dieser habe
ihnen die Adresse der Baustelle genannt und ihnen dort Arbeit in
Aussicht gestellt.
Wer tatsächlich für den Einsatz der Ausländer ohne
Arbeitserlaubnis verantwortlich war, ist jetzt Gegenstand der
Ermittlungen. "Jeder verweist auf seinen Subunternehmer und meint
damit aus der Nummer raus zu sein", erklärt Einsatzleiter Jürgen
Engler vom Hauptzollamt Braunschweig die Schwierigkeiten in dem
vorliegenden Fall. Tatsächlich hatte der Auftraggeber des
Bauvorhabens ein Bauunternehmen beauftragt, das ein weiteres
Bauunternehmen als Subunternehmer engagierte, das wiederum ein
Subunternehmen aus Polen mit der Ausführung der Arbeiten betraute.
Um diesen Subunternehmerketten nicht machtlos gegenüber zu stehen,
hat der Gesetzgeber mit der Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
ein Instrument geschaffen, bei jeder Unternehmer auch für die
Verfehlungen seines Subunternehmers in Haftung genommen wird.
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Nachtrag zur ursprünglichen Pressemitteilung vom 04.06.2019.">

Datum: 05.06.2019 - 13:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2141829
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-BS
Stadt:
Braunschweig
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bulgarischer Pass: 200 EUR, Sprachkenntnisse: unbezahlbar /
Illegale Beschäftigung von Ausländern bei Subunternehmerkette in Wolfsburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Braunschweig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).