Bühl - Gescheiterter Einbruch bei Juwelier, Zeugen gesucht
(ots) - Noch Unbekannte scheiterten am frühen Mittwochmorgen
in der Schwanenstraße, als sie versuchten durch Einschlagen eines
Schaufensters ins Innere eines dortigen Juweliergeschäftes zu
gelangen. Durch den Lärm der Tatausführung alarmierte gegen 3:50 Uhr
eine Anwohnerin die Beamten des Polizeireviers Bühl. Diese konnten
trotz sofortiger Anfahrt der Örtlichkeit mit mehreren
Streifenbesatzungen nur noch ein Loch in der Scheibe feststellen. Von
den Verdächtigen fehlte, außer zurückgelassener großer
Pflastersteine, jede Spur. An der Scheibe ist ein erheblicher, jedoch
noch nicht abzuschätzender Sachschaden entstanden. Auch eine
dahinter, im inneren befindliche Vitrine wurde durch die Tat
beschädigt. Das entstandene Loch reichte den Unbekannten aber nicht
aus, an die Auslagen zu gelangen. Ob ein Zusammenhang zu dem Einbruch
auf einen Acherner Juwelier in der vergangenen Woche besteht, ist
ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Zeugen, die
verdächtige Personen oder Fahrzeuge am frühen Mittwochmorgen rund um
die Schwanenstraße wahrgenommen haben, wenden sich mit ihren
Hinweisen unter der Telefonnummer 07223 99097-0 an die ermittelnden
Beamten.
/rs
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.06.2019 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2141943
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Bühl
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bühl - Gescheiterter Einbruch bei Juwelier, Zeugen gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).