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Fahrerin flüchtet nach Auffahrunfall

ID: 2142181

(ots) -
Ein relativ banaler Auffahrunfall heute Morgen in Lüdenscheid
dürfte empfindliche Folgen haben für eine 40-jährige Frau. Kurz nach
5.30 Uhr war auf der Heedfelder Straße ein Firmen-Wagen auf einen
anderen Pkw aufgefahren. Die Fahrerin hielt kurz an. Sie wolle keine
Polizei holen und den Schaden selbst bezahlen, erklärte sie. Dann
stieg die Frau, ohne den Schaden zu regulieren, ein und fuhr davon.
Die Geschädigte rief die Polizei an. Die telefonierte mit der
Firmenleitung und begann, die Frau zu suchen. Wie sich herausstellte,
wurde ihr bereits die Fahrerlaubnis entzogen. Wir suchten in
Iserlohn, Hemer und Menden, stoppten einen weiteren Wagen derselben
Firma. Die Gesuchte hatte die Route mit einer Kollegin getauscht,
weshalb wir sie erst kurz vor 8 Uhr in Hemer anhalten konnten. Ihre
Fahrt war damit beendet. Wir haben Schlüssel und Fahrzeugschein
sichergestellt. Wir ermitteln nun wegen einer Unfallflucht und Fahren
ohne Führerschein.

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn "nur"
ein Sachschaden entstanden ist. Bereits der Parkplatz-Rempler wird so
zur Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Wird der Schuldige
ermittelt, drohen empfindliche Geldstrafe und Punkte in Flensburg,
Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall eine
Freiheitsstrafe. Wer einen Unfall verursacht, der muss dem
Unfallgegner Gelegenheit lassen, Personalien auszutauschen und den
Sachverhalt zu klären. Ist der Geschädigte nicht zu finden, ist die
Polizei anzurufen! Der Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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Datum: 06.06.2019 - 06:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-MK
Stadt:

Lüdenscheid/Hemer



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