Strafverfahren nach illegalem Autorennen in Hassel
(ots) - Am Donnerstag, kurz nach 00:00 Uhr, nutzen
zwei Autofahrer die Polsumer Straße in Richtung Polsum für ein
spontanes Autorennen. Sie fuhren mit hoher Geschwindigkeit und
versuchten sich gegenseitig zu überholen. Dabei wurde auch
regelwidrig die Busspur genutzt, die ausschließlich für die Nutzung
durch Linienbusse freigegeben ist. Die beiden 18 und 41 Jahre alten
Gelsenkirchener beschleunigten ihre Fahrzeuge dabei so stark, dass
sie an zwei Polizeibeamten sprichwörtlich "vorbei flogen", die auf
der Polsumer Straße Streife fuhren. Die Polizeibeamten wendeten und
sprachen die beiden Fahrzeugführer an, die verkehrsbedingt an einer
roten Ampel hielten. Die beiden Gelsenkirchener zeigten sich
einsichtig und gaben an, dass ein derartiger Fahrstil nicht zu ihrem
sonst üblichen Verhalten im Straßenverkehr passen würde. Die Beiden
erwartet ein Strafverfahren.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei ausdrücklich darauf hin,
dass rücksichtsloses Rasen im Straßenverkehr nicht geduldet wird. Wer
sich und andere durch illegale Autorennen gefährdet, begeht eine
Straftat. Denn das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren
Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der
Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu
geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die
Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe.
Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen
dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen
bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach §
315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem
Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch
Fahrerlaubnisse entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem
Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr
Strafverfahren ein. Es gilt die Null-Toleranz-Strategie! Menschen,
die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von
Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent
verfolgt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.06.2019 - 10:26 Uhr
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