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Aktion Radschlag

Darf man auf dem Rad Musik hören?

ID: 2142342

(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Eine der häufigsten
Fragen, die uns bei unseren Radfahrkontrollen gestellt wird, ist
folgende: Darf ich auf dem Fahrrad mit Kopfhörern fahren und Musik
hören?

Die Antwort lautet klassisch: Jein!

Der §23 StVO fordert von Fahrzeugführern freie Sicht und Gehör.
Zunächst einmal geht es um folgende Frage: Wer ist Fahrzeugführer?
Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Gerät zur
Fortbewegung, also ein Fahrzeug (auch ein Fahrrad oder Pedelec),
bewusst lenkt oder steuert, also führt.

Die Norm fordert, dass Martinshörner, fremde Fahrgeräusche wie
etwa ein heranfahrendes Auto oder ein klingelnder Fahrradfahrer etc.
durch die Fahrzeugführer jederzeit wahrgenommen werden müssen. Das
ist mit voll aufgedrehter musikalischer Beschallung kaum möglich! Dem
Gesetz nach, ist leises Hören von Musik und Co. während der Fahrt auf
dem Rad erlaubt. Die Grenze können aber nur Sie ziehen und erkennen!
Letztendlich geht es ja auch um Ihre eigene Gefährdung...

Unser polizeilicher Rat kann nur folgender sein: Schalten Sie
während der Fahrt die Musik aus und konzentrieren sich auf den
Straßenverkehr - zu Ihrer eigenen Sicherheit und nicht nur, um ein
Verwarngeld zu umgehen!




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Datum: 06.06.2019 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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