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Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erwirkt

ID: 2143075

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Mai 2019 beim
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen die

32-jährige deutsche Staatsangehörige Carla-Josephine S.

erwirkt.

Die Beschuldigte ist der Mitglied¬schaft in einer terroristischen
Vereinigung im Aus¬land (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1
Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig, wobei ihr in
einem Fall zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§
22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last gelegt wird. In Zusammenhang
mit einem weiteren dieser Fälle besteht zudem der dringende
Tatverdacht der Entziehung dreier Minderjähriger mit Gefährdung,
davon in einem Fall mit Todesfolge (§ 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1,
Abs. 5 StGB), sowie der dringende Tatverdacht der Körperverletzung (§
223 Abs. 1 StGB), der Verletzung der Für¬sorge- und Erziehungspflicht
(§ 171 StGB) und des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr.
5 Var. 2 VStGB).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Carla-Josephine S. reiste im Herbst 2015 mit ihren drei
minderjährigen Kindern nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu
leben. Der für die gemeinsamen Kinder mit personensorgeberechtigte
Ehemann der Beschuldigten war mit der Mitnahme der Kinder nicht
einverstanden. Er hatte in der Folgezeit während deren Aufenthalts in
Syrien keinen Einfluss auf das Leben und die Lebensumstände der
Kinder.

In Syrien lebte die Beschuldigte mit den Kindern in Unterkünften,
die von Gegnern des IS bombardiert und beschossen wurden. Ihr Sohn
verstarb im Jahr 2018 bei einem solchen Angriff. Vorher hatte die
Beschuldigte ihren Sohn in einem Ausbildungslager der




Terrororganisation militärisch, insbesondere im Umgang mit
Schusswaffen, ausbilden und Wachdienste leisten lassen. Die Kinder
wurden auf Veranlassung von Carla-Josephine S. im Sinne der Ideologie
des IS religiös unterrichtet und ihr Sohn von der sogenannten
"Religionspolizei" gezüchtigt. Dieser hatte zuvor die IS-Ideologie
hinterfragt. Während der Zeit in Syrien war die Beschuldigte mit
ihren Kindern bei einer öffentlichen Hinrichtung anwesend.

Carla-Josephine S. versuchte, ihren Ehemann ebenfalls zu einer
Reise nach Syrien zu bewegen, damit sich dieser dort für den IS als
Kämpfer ausbilden lässt und für die Terrororganisation kämpft. Hierzu
war der Ehemann der Beschuldigten nicht bereit. Die Beschuldigte
heiratete daher im Frühjahr 2016 ein IS-Mitglied aus Somalia. Dieses
brachte der Beschuldigten die Handhabung eines vollautomatischen
Sturmgewehrs des Typs Kalaschnikow bei. Zudem besaß die Beschuldigte
eine Handgranate, um mit dieser bei einem gegnerischen Angriff
möglichst viele Angreifer, sich und ihre Kinder zu töten. Zudem
wirkte Carla-Josephine S. an Bargeldtransfers für IS-Mitglieder über
einen Finanzdienstleiter mit. Sie fuhr als Mitglied einer
Kampfeinheit ("Katiba") des IS andere Frauen zum Schießtraining. Für
ihre Tätigkeit wurde die Beschuldigte von der Terrororganisation
monatlich mit 100 US-Dollar entlohnt.

Die Beschuldigte befindet sich bereits in einem bei der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren
in Untersuchungshaft. Dieses Ermittlungsverfahren hatte die
Bundesanwaltschaft bezüglich des Tatvorwurfes der Entziehung
Minderjähriger zum vorliegenden Verfahren übernommen. In diesem wurde
sie gestern (6. Juni 2019) dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr seinen Haftbefehl vom 28. Mai
2019 eröffnet und Untersuchungshaft in Form von Überhaft angeordnet
hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 07.06.2019 - 09:41 Uhr
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