Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen
und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 07.06.2019
(ots) - -- Stetten am kalten Markt
Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus
Nach wie vor ungeklärt sind die Herkunft und die Todesumstände des
männlichen Säuglings, der am 3. September 2018 gegen 11.15 Uhr in
einem Waldstück auf der Gemarkung Frohnstetten im Landkreis
Sigmaringen tot aufgefunden worden war, nach seiner Geburt aber noch
gelebt hatte.
Trotz umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen gelang es bislang nicht,
die Mutter des Neugeborenen ausfindig zu machen, die laut einer
toxikologischen Untersuchung während der Schwangerschaft
Betäubungsmittel und Medikamente konsumiert haben dürfte.
Für Hinweise, die zur Ermittlung der Eltern oder eines Elternteils
des Säuglings oder zur Ermittlung des/der Täter(s) führen, hat die
Staatsanwaltschaft deshalb jetzt eine Belohnung von 4.000 Euro
ausgesetzt.
Über die Zuteilung und Verteilung der Belohnung wird unter
Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Sie ist ausschließlich für
Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die
Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sachdienliche
Hinweise werden an das Kriminalkommissariat Sigmaringen, Tel.
07571/104-0, erbeten.
Staatsanwaltschaft Hechingen, Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter,
Tel. 07571 944-226
Polizeipräsidium Konstanz, EPHK Markus Sauter, Tel. 07531 995-1010
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 07.06.2019 - 10:00 Uhr
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