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Cryptotrading Betrug - Verfahrenserfolg gegen international agierende Cyber-Betrüger

ID: 2143626

(ots) -
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist es der
Staatsanwaltschaft Rostock und dem Fachkommissariat 5 der
Kriminalpolizeiinspektion in Rostock unter Einsatz von zahlreichen
verdeckten polizeilichen Maßnahmen gelungen, ein professionell und
international agierendes Geldwäschenetzwerk aufzudecken, über welches
alleine im Jahr 2018 mehr als 100 Millionen Euro weitergeleitet
wurden.

Die Ermittlungen führten zur Identifizierung dreier zentraler Köpfe
der Geldwäscheorganisation und zur Festnahme eines der Täter, welcher
sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Umfangreiches
Beweismaterial - Datenträger, Telefone und PC-Technik mit einem
Gesamtvolumen an auszuwertenden Daten von mehr als 5 Terrabyte -
sowie Geldbeträge im sechsstelligen Bereich konnten sichergestellt
werden.

Die von zehntausenden Geschädigten aus der ganzen Welt erlangten
Gelder stammen aus Betrugsstraftaten über sog. Trading-Webseiten, die
Investoren vorgeben, durch die Spekulationen mit binären Optionen,
Forex-Trading, Kryptowährungen und weiteren ähnliche Finanzprodukten
erhebliche Gewinne erzielen zu können. Zum professionellen System der
hinter den Internetseiten stehenden Täter gehört der Betrieb von
ganzen Callcentern, deren geschulte Mitarbeiter Anleger telefonisch
und per E-Mail zu immer weiteren "Investitionen" überreden. Nach
Einzahlung einer geringen Geldsumme wird den Anlegern vorgetäuscht,
dass der vermeintliche Gewinn auf den durch die Täter angelegten
"Fake-Depots" rapide anwächst. Nach diesen anfänglichen Gewinnen ist
ein Großteil der Anleger bereit, höhere Summen zu investieren. Nach
einiger Zeit zeigt die eigens für die Betrugsstraftaten programmierte
Tradingsoftware einen Verlust bzw. Totalverlust der angelegten Gelder
an.

Die auf den deutschen Konten der Geldwäscheorganisation eingezahlten




Anlegergelder wurden unmittelbar nach Eingang auf ausländische Konten
weitergeleitet. Besonders hierbei ist, dass die Geldwäscher, derer
Dienste sich die Seitenbetreiber bedient haben, für die Gründung der
Konten eigens geschaffene Gesellschaften (GmbHs) mit osteuropäischen
Strohgeschäftsführern genutzt haben, um die so eröffneten Konten
möglichst lange unentdeckt betreiben zu können. Auf diese Weise
flossen über zahlreiche Konten jeweils erhebliche Geldbeträge, bevor
die Rechtschaffenheit der Kontobetreiber in Zweifel gezogen werden
konnte. Für ihre Tätigkeit verlangten die "Konten-Dienstleister"
Provisionen von den über die Webseiten betrügerisch erlangten
Geldern, die ebenfalls im Millionenbereich lagen.

Binäre oder digitale Optionen sind hochriskante Termingeschäfte, die
Merkmale einer Wette enthalten. Anleger spekulieren auf einen
fallenden oder steigenden Kurs. Tritt der vom Anleger prognostizierte
Fall ein, so gewinnt er und erhält einen vorher festgelegten Betrag,
der typischerweise immer weniger als das Doppelte des eingesetzten
Kapitals ausmacht. Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall nicht
ein, so verfällt die Option als wertlos, und der Anleger verliert
sein gesamtes eingesetztes Kapital. In der Regel wird bei diesen
Geschäftsmodellen mit außerbörslichen Produkten gehandelt.

Der gewerbsmäßige Betrug und die gewerbsmäßige Geldwäsche werden mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - je Fall -
bestraft. Die Ermittlungen dauern an.




Rückfragen zu den Bürozeiten:
Staatsanwaltschaft Rostock
Pressestelle
Harald Nowak
Telefon: 0381 4564-240
Telefax: 0381 4564-480
E-Mail: pressesprecher(at)sta-rostock.mv-justiz.de
Internet: www.mv-justiz.de/pages/staatsanwaltschaften/sta_hro.htm

Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Stefanie Busch
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 07.06.2019 - 16:00 Uhr
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