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Update zu Tötungsdelikt in Mehrfamilienhaus - gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und der Polizei Trier

ID: 2143655

(ots) -
Die ersten Ermittlungen der Trierer Mordkommission ergaben, dass
es sich bei dem mutmaßlichen Täter um den 31-jährigen Sohn der im
Flur aufgefundenen Frau handelte. Der Tatverdächtige bewohnte mit
seiner 59 Jahre alten Mutter und seinem Vater eine Wohnung im ersten
OG des Mietshauses. Der Ehemann der Getöteten war zur Tatzeit nicht
zuhause.

Bei dem männlichen Opfer in der Parterrewohnung handelt es sich um
den ebenfalls 59 Jahre alten Mieter dieser Wohnung, der auch den
ersten Notruf um 1.38 Uhr an die Polizei gerichtet hatte. Alle
Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige.

Aus bisher noch nicht ausermittelten Gründen kam es wohl zum
Streit der Familienangehörigen im Flur des Mietshauses, in dessen
Verlauf der junge Mann seine Mutter tötete. Vermutlich im Anschluss
daran verschaffte sich der 31-Jährige gewaltsam Zutritt zu der
Wohnung des 59-jährigen Mieters. Hier tötete er den Mann ebenfalls
und fügte sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand hiernach selbst
Verletzungen zu.

Nach ambulanter Versorgung seiner leichten Verletzungen räumte
der Tatverdächtige im Rahmen der folgenden Vernehmungen die Tötung
der beiden Personen ein. Hinweise auf ein Tatmotiv ergaben sich
nicht. Aufgrund der Aussagen und des Aussageverhaltens des
Beschuldigten gewannen die Kriminalbeamten zunehmend den Eindruck
einer psychischen Beeinträchtigung, die gegebenenfalls tatauslösende
Ursache gewesen sein könnte.

Aufgrund dessen wurde er einer Amtsärztin zu einer ersten
Begutachtung zugeführt.

Die Leichname der Getöteten wurden zwischenzeitlich zur genauen
Untersuchung der Todesursache zum Institut für Rechtsmedizin der
Universität Mainz verbracht. Die Obduktionen haben bereits
stattgefunden. In beiden Fällen ist von todesursächlichen Schnitt-
und Stichverletzungen auszugehen.





Die Polizei hatte in der Wohnung des 59-jährigen Opfers ein
Küchenmesser aufgefunden und sichergestellt, das als mögliche
Tatwaffe in Frage kommt.

Am Nachmittag erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach die Vorführung des Tatverdächtigen beim Amtsgericht Bad
Kreuznach. Der Untersuchungsrichter ordnete antragsgemäß die
einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen
Krankenhaus an. Es bestünden Gründe für die Annahme, dass der
Beschuldigte bei Tatbegehung nicht oder nicht in vollem Umfang
schuldfähig gewesen sei. Er wurde sodann in eine psychiatrische
Klinik verbracht.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier
Uwe Konz, Pressesprecher
Telefon: 0651-9779-1020
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 07.06.2019 - 17:49 Uhr
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