Zwei Fahrradfahrer unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss
(ots) -
Zwei Fahrradfahrer, welche deutlich unter dem Einfluss von Alkohol
und Betäubungsmittel stehen, werden am frühen Samstagmorgen gegen
04:20 Uhr in der Westlichen Ringstraße in Frankenthal durch die
Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Grund der äußerst
auffälligen Fahrweise über die gesamte Straßenbreite geraten die
beiden 20- und 24-jährgen Frankenthaler ins Visier der Streife. Bei
beiden Personen werden neben Atemalkohol auch typische,
drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt. Die freiwilligen
Atemalkoholtests ergeben 1,59 und 0,63 Promille. Beiden wird auf der
Dienststelle eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und
jeweils ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
eingeleitet. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein
Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut
fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit
einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine
Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative
Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu
der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ
Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte
Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die
Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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Datum: 08.06.2019 - 07:48 Uhr
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