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Kölner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

in der Gastronomiebranche



In 50 kontrollierten Gaststätten bisher 34 Verstöße festgestellt

ID: 2143798

(ots) - Am gestrigen Freitag haben über 70 Zöllnerinnen und
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarz-arbeit im gesamten
Hauptzollamtsbezirk 50 Gastronomiebetriebe kontrolliert und dabei 207
Personen zu ihrer Beschäftigung befragt.

"Mit unseren Kontrollen waren wir Teil einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung in dieser Branche. Ein Hauptaugenmerk unserer
Kontrollen liegt auf der Einhaltung des Mindestlohns", so Jens
Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Eine erste Bilanz der Maßnahme:

-8 Personen wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel bzw. ohne die
erforderliche Arbeitserlaubnis bei einer Tätigkeit angetroffen -
gegen sie und ihre Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren
eingeleitet.

-In 5 Fällen gibt es Hinweise auf die Unterschreitung des
Mindestlohns.

-Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es in 2 Fällen
Anhaltspunkte.

-5 Arbeitgeber führten keine gesetzlich vorgeschriebenen
Stundenaufzeichnungen.

-In 14 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender bzw. falscher
Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.

"Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben
lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß
zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung
des Mindestlohns, macht nicht selten eine erneute Prüfung in der
Firma notwendig.", so Pressesprecher Jens Ahland weiter.

Zusatzinformation Die Schwerpunktprüfung fand zeitgleich in ganz
Deutschland statt. Wie der Name schon sagt, wird bei diesen
bundesweiten Prüfungen der Schwerpunkt immer auf eine bestimmte
Branche gelegt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-27252-1176 oder mobil: 0172/2514897
E-Mail: presse.hza-koeln(at)zoll.bund.de




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Datum: 08.06.2019 - 10:46 Uhr
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