Rastatt - Schneller Fahndungserfolg nach schwerem räuberischen Diebstahl
(ots) - Ein 35 Jahre alter Mann befindet nach einem
mutmaßlich begangenen schweren räuberischen Diebstahl in der Nacht
von Samstag auf Sonntag nun in Haft. Der Mittdreißiger steht im
Verdacht, kurz nach 4 Uhr in ein Geschäft in der Kappellenstraße
eingedrungen zu sein und dort mehrere Geldkassetten in seinen Besitz
gebracht zu haben. Um mit seiner Beute flüchten zu können, soll er
einen auf den Diebstahl aufmerksam gewordenen Mann mit einer Pistole
bedroht haben. Mit einem Großaufgebaut an Polizeikräften inklusive
des Einsatzes eines Polizeihubschraubers gelang es Beamten der
Polizeihundeführerstaffel, des Polizeireviers Rastatt und des
Polizeireviers Gaggenau den Verdächtigen im Zuge einer umgehenden
Fahndung in Tatortnähe festzunehmen. Bei einer Absuche konnten auch
die erbeuteten Geldkassetten sichergestellt werden. Bei einem Blick
in das polizeiliche Fahndungssystem stellte sich überdies heraus,
dass gegen den 35-Jährigen ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag.
Zur Verbüßung der offenen Freiheitsstrafe wurde der Mann in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Ermittlungen zum schweren
räuberischen Diebstahl dauern an.
/wo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.06.2019 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2145382
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Rastatt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rastatt - Schneller Fahndungserfolg nach schwerem räuberischen Diebstahl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).