Festnahme wegen 8 Monaten Freiheitsstrafe
(ots) - Weil er zu seinem Haftantritt nicht
erschienen war wurde ein 41-Jähriger durch die Bundespolizei
festgenommen. Gegen den deutschen Staatsangehörigen lag ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Pforzheim zur Vollstreckung der
8-monatigen Freiheitsstrafe vor. Der 41-Jährige wurde am
Dienstagmittag von den Schweizer Behörden nach Deutschland
rücküberstellt, da er in der Schweiz mehrfach straffällig geworden
war. Am Übergang Weil am Rhein-Autobahn wurde der Mann durch die
Bundespolizei übernommen und im Rahmen der Überprüfung festgestellt,
dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorliegen. Neben der 8-monatigen
Freiheitsstrafe wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz war auch
noch eine Geldstrafe in Höhe von 1030 Euro wegen Amtsanmaßung zu
vollstrecken. Die geforderte Geldstrafe konnte der 41-Jährige
begleichen. Aufgrund der offenen Freiheitsstrafe wurde er jedoch
durch die Bundespolizei festgenommen und in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Katharina Keßler
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Datum: 12.06.2019 - 09:34 Uhr
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