Warnung vor falschen Strafbefehlen
(ots) -
In Rheinland-Pfalz ist ein 56-jähriger Mann auf einen falschen
Strafbefehl reingefallen und so um mehrere hundert Euro Bargeld
gebracht worden. Ende Mai erhielt der Mann per E-Mail Post von einem
Anwalt. Um einen Haftbefehl abzuwenden, sollte er 600 Euro bezahlen.
Der Mann wurde stutzig und rief bei der angegebenen Anwaltskanzlei
an. Hier bestätige man den Inhalt der E-Mail. Um dem Ganzen mehr
Glaubwürdigkeit zu verleihen, erhielt der Mann nun per Mail den
Auszug eines Strafbefehls, ausgestellt vom Amtsgericht Gotha mit
einem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Im guten Glauben
überwies der 56-Jährige nun den geforderten Betrag auf ein Schweizer
Bankkonto. Der Beschuldigte konnte in diesem Fall bereits ermittelt
werden.
Die Polizei Erfurt gibt im Zusammenhang mit dieser Betrugsmasche
folgende Hinweise:
- Strafbefehle werden niemals per E-Mail, sondern immer per Post
im gelben Umschlag mit Postzustellungsurkunde übersandt
- Strafbefehle müssen immer vollständig sein. Neben der Adresse
und dem Geburtsdatum des Betroffenen, sind das zur Last gelegte
Delikt und das verletzte Gesetz angegeben. Außerdem enthält der
Strafbefehl einen konkreten Tatvorwurf mit Tatort und Tatzeit
- Strafbefehle enthalten niemals eine Zahlungsaufforderung. Erst
nach Fristablauf und Rechtskraft erfolgt eine separate Rechnung
mit der Aufforderung an die Justizzahlstelle eines Thüringer
Oberlandgerichts die Strafe zu zahlen.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 7443-1503
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 12.06.2019 - 11:44 Uhr
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