Bei Kontrolle: Kradfahrer flüchtete
(ots) - Auch die Polizei im Kreis Euskirchen hat
an den Pfingstfeiertagen verstärkt den Verkehr kontrolliert.
Ziel war es, mit Geschwindigkeitsmessungen die Verkehrssicherheit
zu erhöhen. Kontrolliert wurde unter anderem in Kall-Krekel
(Bundesstraße 258), Nettersheim (Landstraße 194) und Euskirchen
(Frauenberger Straße).
Insgesamt wurden 177 Verstöße durch die Polizei festgestellt und
verfolgt. Zwei Motorradfahrern und zehn Autofahrern erwartet ein
Fahrverbot.
Negativer Spitzenreiter war ein Motorradfahrer, der bei erlaubten
70 km/h 164 km/h fuhr. Der Kradfahrer versuchte sich der Kontrolle
durch Flucht zu entziehen. Durch ein bereitgestelltes
Verfolgungsfahrzeug konnte der Fahrer kurz vor Schleiden angehalten
werden.
Ein Pkw-Fahrer wurde bei erlaubten 50 km/h mit 114 km/h gemessen.
Ein anderer war in einer 70er Zone mit 128 km/h unterwegs.
Die Polizei Euskirchen wird die Kontrollen im Rahmen des so
genannten "Linksrheinischen Qualitätszirkels" fortsetzen.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Euskirchen
Pressestelle
Telefon: 02251/799-203 od. 799-0
Fax: 02251/799-209
E-Mail: pressestelle.euskirchen(at)polizei.nrw.de
Internet: https://euskirchen.polizei.nrw/
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.eu/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_eu
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Euskirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.06.2019 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2146237
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-EU
Stadt:
Kreis Euskirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bei Kontrolle: Kradfahrer flüchtete"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).