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BDK: Führerscheinentzug auch im allgemeinen Strafrecht nutzen / Justizministerkonferenz greift BDK-Vorschlag auf

ID: 214627

(ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert, den
Führerscheinentzug als Strafe auch im allgemeinen Strafrecht zu
nutzen.

"Wir waren uns schon im Jahre 2005 sicher, dass ein
Führerscheinentzug einem Sexualtäter, der mit seinem Fahrzeug "auf
Jagd geht", die Mobilität nehmen kann, um Taten vorzubereiten und
durchzuführen", weist der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher
Kriminalbeamter, Klaus Jansen, auf eine BDK Forderung hin, die
seinerzeit aus den Erkenntnissen der kriminalpolizeilichen
Ermittlungen zu der missbrauchten und getöteten Ayla aus Zwickau
entwickelt wurde.

Nach damaliger Einschätzung des Wiesbadener Kriminalpsychologen
Rudolf Egg nutzt ein Sexualstraftäter sein Fahrzeug nicht nur zur
Vorbereitung der Straftat, sondern in seinem Fahrzeug erreicht er
eine, dem Oper gegenüber beherrschende Position. Dieses ist schon
Teil seiner angestrebten sexuellen Befriedigung.

"Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei verurteilten
Sexualstraftätern (auch versuchten Straftaten) kann damit ein
schützendes Instrument vor solchen schwersten Straftaten sein",
erläutert der Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Forderung nach einem
Führerscheinentzug in diesem Deliktsfeld.

"Mobilität ist in unserer Gesellschaft ein ganz zentrales und
grundsätzliches Bedürfnis. Die generalpräventive Wirkung eines
Führerscheinentzuges auch im Strafrecht sollte deshalb nicht
unterschätzt werden", fordert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen von
der Justizministerkonferenz die politische Entscheidung, die legale
Mobilität von Straftätern mit Führerscheinentzug einzuschränken.




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Pressesprecher
Bernd Carstensen
Telefon: 0700 235 10 000
E-Mail: presse(at)bdk.de
http://www.bdk.de/




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Datum: 23.06.2010 - 12:28 Uhr
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