Bergisch Gladbach - Schüler wiederholt nach Einbruch vorläufig festgenommen worden
(ots) - Der 14-jährige Bergisch Gladbacher ist
gestern (11.06.) auf seinem Fahrrad einer Streifenwagenbesatzung
aufgefallen.
Zivile Polizeikräfte hatten gestern (11.06.) nachmittags gegen
15.30 Uhr den 14-Jährigen auf seinem Fahrrad bemerkt, der am 05.06.
nach einem Einbruch in den Kindergarten an der Straße Pannenberg
vorläufig festgenommen worden war.
Diesmal bewegte er sich in Richtung Fröbelschule. Die Beamten
folgten ihm daraufhin und konnten, nachdem sie ihn kurz aus den Augen
verloren hatten, sein Fahrrad am Zaun des Geländes der Schule liegen
sehen. Nach einigen Minuten kam der 14-Jährige zu Fuß aus Richtung
der Schule, seine Jacke hatte er vors Gesicht gezogen, nur die Augen
waren zu sehen. Schnellen Schrittes ging er auf sein Fahrrad zu. Als
er es aufheben wollte, nahmen ihn die Polizisten fest. Er hatte eine
Tasche mit Einbruchswerkzeug, Münzgeld und einer Sturmhaube bei sich.
Eine Nachschau in der Schule bestätigte, dass dort eingebrochen
worden war. Im Lehrerzimmer wurde eine Geldkassette aufgebrochen und
Münzgeld gestohlen.
Gegen den 14-jährigen Bergisch Gladbacher wird nun weiter
ermittelt in einem umfangreichen Verfahren wegen inzwischen über 40
Schul- und Kindergarteneinbrüchen. (gb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.06.2019 - 14:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2146401
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Schüler wiederholt nach Einbruch vorläufig festgenommen worden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).