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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf - Strafe folgt auf dem Fuß

ID: 2146597

(ots) - Die Einschleusung von Ausländern und der
wiederholte Versuch der unerlaubten Einreise führten am Dienstag, den
11. Juni 2019, zu zwei Verurteilungen am Amtsgericht Görlitz. Die
klare Sachlage ließ in beiden Fällen die Durchführung eines
"beschleunigten Verfahrens" zu.

Bereits am Samstag, den 08. Juni 2019 erfolgte auf der BAB 4, Nähe
Görlitz, die Festnahme eines Ukrainers wegen des Einschleusens von
Ausländern. Einer Streife war gegen 04:00 Uhr ein vollbesetzter
Transporter mit ukrainischen Kennzeichen aufgefallen, der in Richtung
Dresden unterwegs war.

Fahrer des VW war ein 35-jähriger Ukrainer. Bei den weiteren
Insassen handelte es sich um sechs Landsleute, deren Absicht es war,
in Thüringen zu arbeiten. Da diese aber die hierfür notwendigen
Genehmigungen nicht vorlegen konnten, ergab sich gegen sie der
Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen den
35-jährigen Fahrer und Organisator erhärtete sich der Verdacht des
Einschleusens.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz ordnete das Görlitzer
Amtsgericht am Sonntag, den 09. Juni 2019 Hauptverhandlungshaft gegen
den 35-Jährigen an.

Nur zwei Tage später verurteilte das Amtsgericht Görlitz ihn in
einem beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten
mit Bewährung.

Im zweiten Fall kontrollierte eine Streife der
Bundeszollverwaltung am Pfingstmontag, den 10. Juni 2019 auf der BAB4
bei Görlitz einen kurz zuvor aus Polen eingereisten und ausweislosen
Fahrer eines polnischen PKW.

Eine hinzugezogene Streife der Bundespolizei widerlegte nach
Abgleich von Fingerabdrücken die mündlichen Angaben des Fahrers zu
seiner Person. Der Grund für die falsche Namensnennung war schnell
gefunden, gegen den 37-jährigen Polen lag ein bis 2023 geltendes
Einreiseverbot vor. Darüber hinaus ergänzten das Fahren ohne




Fahrerlaubnis sowie das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss
von Betäubungsmitteln die festgestellten strafrechtlichen
Verfehlungen.

Da der 37-Jährige in der Vergangenheit schon einmal gegen eine
Wiedereinreisesperre verstoßen hatte, regte die Bundespolizei bei der
Staatsanwaltschaft Görlitz die Durchführung eines beschleunigten
Verfahrens an.

Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft und so wurde der in
Zgorzelec wohnhafte Mann bereits 20 Stunden nach der Feststellung
durch das Amtsgericht Görlitz zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe
verurteilt.

Beide Personen wurden im Anschluss an die Gerichtsverhandlungen
nach Polen zurückgeschoben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de

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Datum: 13.06.2019 - 06:43 Uhr
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