Polizei warnt vor verdreckten Straßen - Verursacher in der Pflicht
(ots) - Zur Erntezeit im Herbst sind verdreckte
Straßen in einer ländlich geprägten Region wie dem Kreis Paderborn
keine Seltenheit. Aber auch schon im Frühjahr und im Sommer müssen
sich Verkehrsteilnehmer auf derartige Gefährdungen im Verkehr
einstellen, mahnt die Kreispolizeibehörde Paderborn und verweist
gleichzeitig auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Zuletzt mussten Polizei und Feuerwehr am Dienstag (11. Juni) die
Wewerstraße zwischen den beiden Paderborner Ortsteilen Wewer und
Elsen von einer etwa 250 langen Verschmutzung befreien. Verdreckte
Fahrbahnen führen zu einer wesentlichen Verschlechterung der
Sicherheit im Straßenverkehr, weil die Griffigkeit der Reifen
nachlässt und das Fahrzeug ins Schlingern geraten kann. Insbesondere
bei Regen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Das ist für Motorrad-
und Fahrradfahrer ebenso ein Problem, wie für Autofahrer.
Die Polizei rät daher allen Verkehrsteilnehmern zu jeder
Jahreszeit zu einer umsichtigen und vorsichtigen Fahrweise. Für den
Verursacher von verschmutzten Straßen, findet die
Straßenverkehrsordnung in § 32 deutliche Worte. Dort steht, dass es
verboten ist, die "Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder
Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn
dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für
solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese
unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich
zu machen."
Landwirte oder Fahrer von Baustellenfahrzeugen sollten die
Bereifung ihrer Fahrzeuge bereits vor Einfahren auf die Straße
reinigen und durch sie versursachte Verschmutzungen umgehend
beseitigen. Geschieht dies nicht, dann drohen Verwarn- und Bußgelder
zwischen 10 und 60 Euro. Wenn der fließende Verkehr durch Gegenstände
gefährdet oder behindert wird, sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt
in Flensburg vor.
Das bezieht sich zum Beispiel auch darauf, wenn schlecht
gesicherte Ladung von einem Fahrzeug auf die Straße fällt oder durch
einen Defekt Öl verloren wird. Falls die Straßenverschmutzungen oder
andere Verkehrshindernisse zu einem Unfall führen, kann der
Verursacher bei der Schadensregulierung in Haftung genommen werden.
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Datum: 13.06.2019 - 15:48 Uhr
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