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Kreis Borken/Schöppingen - Gewerblichen Personen- und Güterverkehr unter die Lupe genommen

ID: 2147314

(ots) - Falsch gesicherte Ladung,
überladenes Fahrzeug oder Fahrer, die ohne die erforderliche
Fahrerkarte unterwegs waren: Nur drei Beispiele für die Verstöße, die
Kräfte der Polizei am Dienstag bei einer besonderen Kontrollaktion in
Schöppingen festgestellt haben. In Kooperation mit weiteren Behörden
nahmen sie dort sechs Stunden lang Fahrzeuge des gewerblichen
Personen- und Güterverkehrs unter die Lupe.

Der Verkehrsdienst und die Kradgruppe der Kreispolizeibehörde
Borken hatten für diese Schwerpunktkontrolle an der L 579 in
Fahrtrichtung Schöppingen eine Kontrollstelle eingerichtet. Beteiligt
waren als Kooperationspartner ein Beamter mit einem Prüf-Kfz der
Bundesamtfür Güterfernverkehr (BAG), drei Mitarbeiter des
Veterinäramtes und der Lebensmittelüberwachung sowie zwei Mitarbeiter
der Bußgeldstelle des Kreises. Mitarbeiter von Straßen.NRW hatten
dafür Sorge getragen, die Kontrollstelle auch nutzbar zu machen.

Insgesamt wurden durch Vorauswahl des Kradfahrers rund 25 Lkw bzw.
Fzg.-Kombinationen / Gespanne zur Kontrollstelle gelotst. Dort trafen
die Fahrer auf die Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden und
Fachbereiche und mussten sich selbst als auch ihre Fahrzeuge und
Beladung entsprechenden Kontrollen unterziehen lassen. Dies fand
alles in einem unterstützenden Rahmen statt, so dass es auch unter
den Kontrollkräften zu einem regen Austausch kam.

Knapp die Hälfte der kontrollierten Personen und Fahrzeuge wies
ahndungswürdige Beanstandungen auf. Dies waren in erster Linie: -
Verstöße gegen Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr wie
Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, fehlende
Arbeitszeitnachträge oder Fahren ohne Fahrerkarte /Fehlbedienung des
EG-Kontrollgeräts. Hierzu wurden fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen
gefertigt, die sowohl Halter als auch Fahrer betreffen. -Verstöße




gegen die Ladungssicherung: nicht geeignetes Sicherungsmaterial
genutzt oder nicht fachgerecht angebracht, so dass das Herabfallen
oder Verrutschen von Ladung nicht ausgeschlossen werden konnte. In
einem Fall hatte ein Traktorfahrer auf seinem Anhänger zwei
Sandsteinblöcke geladen, die lediglich mit jeweils zwei Spanngurten
"optisch gesichert" wurden. Sie waren nicht fachgerecht angelegt, es
waren keine Rutschhemmer und Kantenschoner verwendet worden und der
Formschluss war weder zur Seite noch nach vorn gegeben. Zudem war der
Anhänger in nicht mehr einwandfreiem Zustand und wurde nun aufgrund
fehlender Kennzeichnung zulassungspflichtig. In einem weiteren Fall
hatte ein Lkw mit Container-Anhänger drei Container geladen. Einer
der Container stand ohne Kettensicherung nur auf der Zugmaschine.
Auch in diesem Fall wurde die Ladungssicherung geahndet. Insgesamt
wurden sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. -Überladungen:
Eine Sattelzugeinheit mit Tieflader war derart überladen und die
Ladungssicherung so mangelhaft, dass die Weiterfahrt untersagt und
das Gespann am Kontrollort verbleiben musste bis zur Umladung auf ein
geeignetes Fahrzeug. Der Beamte der BAG half schnell und fachgerecht,
indem er sein technisches Equipment, hier eine Achslastwaage, zum
Einsatz brachte: Die Achsen der Zugmaschine und des unter anderem mit
einem Bagger beladenen Tiefladeranhängers wurden gewogen. Dabei
stellte sich heraus, dass die Antriebsachse um 34,8 Prozent überladen
war, eine Genehmigung zur Beförderung von überbreiter Ladung nicht
erteilt war, ein Fahrzeugschein nicht mitgeführt wurde, der
28-jährige Fahrer ohne Fahrerkarte das digitale Kontrollgerät genutzt
hatte und auch keine Nachträge der Arbeitszeiten vorhielt. Zudem
hatte er seine Geschwindigkeit mit dem Gespann um vorwerfbare 24 km/h
überschritten. Für ihn und auch den Halter bedeuteten das zwei
Anzeigen wegen Verstöße gegen Sozialvorschriften, zwei Anzeigen wegen
Überladung, Ladungssicherung und Geschwindigkeitsüberschreitung sowie
eine Anzeige wegen Fahrens ohne Genehmigung der Überbreite. In einem
anderen Fall wurde ein mit Mutterboden beladener Lkw eines
Gartenbaubetriebes zur Waage gebracht. Das Ergebnis: eine enorme
Überladung von 36 Prozent. -veterinäre Kontrollen: Sie erbrachten
keine gravierenden Beanstandungen, hauptsächlich waren
Transportpapiere nicht vollständig. In einem Fall hatte ein Lkw eine
Beladung mit Sauen auf einer Ebene. Dabei ist eine Gruppengröße von
fünf, maimal sechs Tieren gestattet. Bei der Kontrolle waren die
Gruppen jedoch in fünf und neun Tiere unterteilt. Dementsprechend
leiteten die Mitarbeiter des Veterinäramtes ein Bußgeldverfahren ein.
-Lebensmittelüberwachung: Diese konnte insbesondere an den vielen
Kühltransportfahrzeugen vorgenommen werden. Dabei ging es um
Beladungen mit Gütern für Bäckereien (Wurst- und Käsewaren),
Frischfleisch, haltbar gemachte Fleischprodukte, Milcherzeugnisse und
ähnliches. Eine Beanstandung gab es in diesem Sektor nicht.

Diese kooperativen Straßenverkehrskontrollen werden auch im
weiteren Verlauf des Jahres durch den Verkehrsdienst der
Kreispolizeibehörde Borken initiiert, da sie eine ganzheitliche
Verkehrsüberwachung bieten können und das Miteinander der beteiligten
Dienststellen fördern, aber auch zum Großteil.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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