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Kontrollen in Küchen und Kühlschränken/ Heilbronner Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe

ID: 2147406

(ots) - Die Prüfung wurde von den beiden Standorten
Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Heilbronn und Tauberbischofsheim ab
den frühen Nachmittagsstunden des vergangenen Freitags bis in den
frühen Samstagmorgen durchgeführt. In 23 Betrieben befragten Zöllner
aus sieben unterschiedlichen Einsatzteams bei dieser Maßnahme die vor
Ort angetroffenen 121 Arbeitnehmer nach deren
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.

Unterstützt wurde das Hauptzollamt bei dieser vierten bundesweiten
Schwerpunktprüfung 2019 von zwei Lebensmittelkontrolleuren des
Landratsamts Schwäbisch Hall. Diese kontrollierten, ob
gesundheitsrechtliche und lebensmittelrechtliche Standards in den
geprüften Betrieben eingehalten werden. Die Kontrollen der fünf
Einsatzteams am Standort Heilbronn wurden von sieben Beschäftigten
der Betriebsprüfung der Finanzämter Heilbronn und Ludwigsburg
verstärkt. Diese kontrollierten in den geprüften Betrieben die
steuerliche Aufzeichnungspflicht und Buchführung sowie die
Registrierkassen der Betriebe.

Für die verdachtsunabhängigen Kontrollen wurden vornehmlich
speisen- und getränkegeprägte Gastronomiebetriebe ausgewählt.
Gegenstand der Schwarzarbeitskontrollen waren zahlreiche Bistros,
Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Restaurationsbetriebe in Sportheimen,
aber auch Outdoor-Gastronomie, wie beispielsweise Biergärten, sowie
eine Shisha-Bar. Die überprüften Betriebe lagen sowohl im Landkreis
Heilbronn, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall als auch in Crailsheim,
Heilbronn, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall selbst.

In insgesamt 27 Fällen bestehen gegenwärtig Anhaltspunkte auf
Verstöße und zwar bei vier Fällen in Form von möglichen
Mindestlohnunterschreitungen, in fünf Sachverhalten eventuell in Form
von Beitragsvorenthaltungen und bei fünf angetroffenen Arbeitnehmern




in Form von illegaler Ausländerbeschäftigung. Des Weiteren wird
infolge der Prüfungen in fünf Sachverhalten nachgeprüft, ob
angetroffene Arbeitnehmer Leistungsmissbrauch begangen haben. Auch
acht sonstigen Verstößen, wie beispielsweise gegen die
Sofortmeldepflicht oder die Ausweismitführungspflicht, wird
nachgegangen.

Erhebliche Beanstandungen hatten die Lebensmittelkontrolleure in
der Küche eines Lokals im Landkreis Schwäbisch Hall. Nach Angaben des
Landratsamts waren zahlreiche dort vorgefundene Lebensmittel nicht
mehr verkehrsfähig. Die entnommenen Verdachtsproben werden
gegenwärtig im Labor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt
Fellbach untersucht. Neben einer möglichen Geldstrafe muss der
Betreiber mit einer zeitnahen Nachkontrolle rechnen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.06.2019 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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