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Zoll prüfte Hotel- und Gaststättengewerbe / 37 Sachverhalte erfordern weitere Prüfung

ID: 2147408

(ots) -
Am Freitag, den 07. Juni 2019, überprüften insgesamt 90
Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten
Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen
Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das
westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden
insgesamt 389 Personen von 77 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen
befragt und 27 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 37 Sachverhalte, die weitere
Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im
Einzelnen ergaben sich in

16 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des
Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz,

7 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine
Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in
1 Fall Verdacht auf Scheinselbständigkeit),

4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne
Arbeitserlaubnis),

10 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die
Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme
verschwiegen haben.

Im Zuge einer der Geschäftsunterlagenprüfungen ergab sich der
dringende Verdacht einer "doppelten Buchführung": augenscheinlich
wurden tatsächlich andere Beträge ausgezahlt, als in den vorgelegten
Verdienstbescheinigungen ausgewiesen. Die Prüfung wurde daraufhin
sofort beendet und gegen den Betreiber ein Strafverfahren
eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch




Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.06.2019 - 06:13 Uhr
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