Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohns im Gaststättenbereich /
Weitere Prüfungen erforderlich
(ots) -
"Bereits letzten Freitag haben 52 Zöllner und Zöllnerinnen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe geprüft", so Pressesprecher
Oliver Bachmann. "Insgesamt wurden 21 Betriebe und dort 90 Personen
mittels Befragungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und des
Mindestlohngesetzes geprüft".
In 33 Fällen sind bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt
worden, die jeweils einer weiteren Prüfung nach dem Mindestlohngesetz
bedürfen. Hier stehen fehlende Stundenaufzeichnungen und/oder die
mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns im Fokus. Der
gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 9,19
Euro je Zeitstunde. Das eventuelle Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen ist Prüfungsgrundlage in weiteren 26
Fällen. Fünf Sachverhalte bedürfen einer weiteren Prüfung
hinsichtlich des etwaigen unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.
"Gegen 19 männliche Arbeitnehmer wurde wegen ausländerrechtlichen
Verstößen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Besonders
auffällig war ein türkischer Staatsbürger, der sich mit gefälschten
bulgarischen Papieren legitimieren wollte", führt Bachmann aus.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
Oliver Bachmann
Telefon: 040 / 426206 - 115
E-Mail: presse.hza-hamburg(at)zoll.bund.de
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Datum: 14.06.2019 - 07:36 Uhr
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