Nürnberger Zoll überprüft Hotel- und Gaststättengewerbe
(ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg
überprüfte am vergangenen Freitag im Rahmen einer bundesweiten Aktion
im Hotel- und Gaststättengewerbe verdachtsunabhängig 64 Unternehmen
im Großraum Nürnberg.
Bis Mitternacht waren über 60 Nürnberger Zöllnerinnen und Zöllner
im Einsatz und haben über 240 in- und ausländische Arbeitskräfte zu
ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Ziel der
Schwerpunktprüfung war es, gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen
aufzudecken. Neben der Einhaltung des Mindestlohns wurden auch alle
anderen Aspekte, wie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher
Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen oder Arbeiten
ohne Arbeitserlaubnis, kontrolliert.
Die Überprüfungen führten unmittelbar zur Einleitung von ca. 30
Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber und Beschäftigte, hauptsächlich
aufgrund von Verstößen gegen die Mitführungspflicht von Dokumenten
und die Sofortmeldepflicht. Des Weiteren ergaben sich eine Reihe von
Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch,
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen und Verstöße
gegen das Mindestlohngesetz. Diese Sachverhalte erfordern nun weitere
Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Mehr Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die
Zollverwaltung
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 14.06.2019 - 08:18 Uhr
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