Ergebnisse der länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen in der Binnenschifffahrt
(ots) - Vom 30. Mai bis zum 10. Juni 2019 führten die
Wasserschutzpolizeien der Länder Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche
Schwerpunktkontrollen im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt
auf den Binnengewässern durch. Die Erhöhung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist oberstes Ziel der jährlich
stattfindenden Schwerpunktkontrollen. Kontrolliert wurden neben der
Einhaltung geltender Verkehrsvorschriften unter anderem auch die
Befähigung der Fahrzeugführer, Schiffs- und Bootspapiere sowie die
Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss.
Aber auch die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung sowie
Umwelt- und Gewässerstraftaten stand dieses Jahr im Fokus der
Kontrollen. Insgesamt kontrollierten die Wasserschutzpolizeien der
Länder 232 Berufsschiffe (Güter- und Tankmotorschiffe, Schubverbände,
Fahrgastschiffe und Fähren), 3920 Sportboote und 78 sonstige
Fahrzeuge wie beispielsweise Flöße oder Tretboote.
Das Ergebnis der Kontrollen sind 314 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
und 820 Verwarnungen mit Verwarngeld, hauptsächlich wegen Verstößen
gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und gegen die Verordnung
über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden
Kleinfahrzeugen. Daneben wurden 23 Strafanzeigen im Bootsverkehr,
größtenteils wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss
(Höchstwert 2,97 Promille), sowie mehrere Straftaten um den
Bootsverkehr herum, wie zum Beispiel Gewässerverunreinigungen,
Hausfriedensbrüche oder Fischwildereien festgestellt. Insgesamt 20
Schiffsführer konnten unter dem Einfluss von Alkohol festgestellt
werden, davon neun Sportbootführer in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im genannten Zeitraum 615
Kontrollen durchgeführt, 10 Straf- und 15
Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt sowie 102 Verwarnungen mit
Verwarngeld ausgesprochen.
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Datum: 14.06.2019 - 10:06 Uhr
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