Trunkenheitsfahrt
(ots) - Am Freitag den 14.06.2019 gegen 23:30 Uhr
fällt der Polizei ein Verkehrsteilnehmer durch seine unsichere
Fahrweise auf. Der Autofahrer wird daher einer Verkehrskontrolle
unterzogen. Die Beamten stellen beim Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch
und deutliche Ausfallerscheinungen fest. Vor Ort kann der
Fahrzeugführer einen ihm angebotenen Atemalkoholtest aufgrund seiner
Alkoholisierung nicht durchführen. Der Fahrer wurde zur Dienststelle
verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Den Fahrer erwartet
eine Geld-, oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Des Weiteren wird
sowohl der Fahrzeugschlüssel als auch der Führerschein
sichergestellt.
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Datum: 15.06.2019 - 10:05 Uhr
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