Vorfahrtsverletzung mit leichter Fahne
(ots) - Ohne die Vorfahrt zu beachten fuhr am
Freitagnachmittag eine Autofahrerin in Ulmen auf die B 259 auf. Dabei
kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Auto, das auf der Bundesstraße
in Richtung Kelberg unterwegs war. Zum Glück blieben die Fahrerinnen,
die beide aus dem Kreis Daun stammen, unverletzt. Den aufnehmenden
Beamten fiel jedoch bei der Unfallaufnahme leichter Alkoholgeruch bei
der Unfallverursacherin auf. Ein Atemtest bestätigte den Verdacht.
Aufgrund des Vortestes ist von einem Promillewert deutlich unter 1
o/oo auszugehen. In Verbindung mit einem Verkehrsunfall oder auch
einer anderen Fahrauffälligkeit ist bereits ein solcher Wert zu hoch
und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Bei der Fahrerin wurde
eine Blutprobe veranlasst. Erst das Ergebnis der Blutprobe ist
verbindlich. Im Anschluss entscheidet die Staatsanwaltschaft über den
Fortgang des Verfahrens.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cochem
Telefon: 02671-9840
www.polizei.rlp.de/pd.mayen
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Datum: 16.06.2019 - 14:28 Uhr
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