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Zoll prüfte Gastronomiebetriebe in Thüringen und Südwestsachsen

- rund 100 Unregelmäßigkeiten festgestellt -

ID: 2149162

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe befragten Bedienstete des
Hauptzollamtes Erfurt in Thüringen und Südwestsachsen insgesamt 559
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (328 in Thüringen und 231 in
Südwestsachsen) zu ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen und führten
40 Geschäftsunterlagenprüfungen (22 in Thüringen und 18 in
Südwest-sachsen) durch. Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner
insgesamt 94 Unregelmäßigkeiten (69 in Thüringen und 25 in
Südwestsachsen) fest. In 33 Fällen (19 in Thüringen und 14 in
Südwestsachsen) gab es Hinweise, dass die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer nicht den allgemeinen Mindestlohn von 9,19 Euro je
Arbeitsstunde von ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen. In 13 Fällen
(12 in Thüringen und einer in Südwestsachsen) gab es Anhaltspunkte,
dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung für seine
Arbeitnehmer/innen nicht oder nicht in voller Höhe abführt. In 21
Fällen (13 in Thüringen und acht in Südwestsachsen) stellten die
Beamten ausländische Staatsangehörige bei einer Tätigkeit fest, die
laut vorgelegten Dokumenten keine Arbeitserlaubnis hatten. Außerdem
erbrachte die Prüfung noch drei Hinweise (zwei in Thüringen und einen
in Südwestsachsen) zu Leistungsmissbrauch und 24 Hinweise (23 in
Thüringen) auf sonstige Verstöße, wie z.B. das Nichtführen von
Stundenaufzeichnungen. Auf Grund der Feststellungen wurden in
Thüringen bereits 10 Bußgeldverfahren, unter anderem wegen illegaler
Beschäftigung, eingeleitet. Bei einer Prüfung im Erzgebirgskreis
wollte sich eine Person der Prüfmaßnahme entziehen und verletzte
dabei einen Zollbeamten leicht. Wie sich herausstellte, handelte es
sich um einen indischen Staatsangehörigen, der für die Bundesrepublik
Deutschland keine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.





Bei dieser Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurden
schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe geprüft. Die Prüfungen fanden
hauptsächlich am 7. Juni 2019 in den Nachmittags- und Abendstunden
statt. Das Hauptzollamt Erfurt wurde bei dieser Prüfung von der
Bundespolizei, der Landespolizei Thüringen und vom Thüringer
Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Holger Giersberg
Telefon: 0361-60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.06.2019 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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