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GBA: Anklage gegen mutmaßlichen Funktionär der "Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C)

ID: 214950

(ots) - Nr. 12

Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Juni 2010 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den

35 Jahre alten deutschen und türkischen Staatsangehörigen Sinan B.

wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen und Verabredung zum
Totschlag (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 212, § 306a Nr. 1, § 22, § 23, § 25
Abs. 2, § 30 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C), die
1994 aus der im Jahr 1978 in der Türkei gegründeten terroristischen
Organisation "Devrimci Sol (Revolutionäre Linke)" hervorging,
verfolgt das Ziel, einen Umsturz der politischen Verhältnisse in der
Türkei herbeizuführen und eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu
errichten. Im Rahmen ihres "revolutionären Kampfes" hat sie seitdem
in der Türkei zahlreiche terroristische Anschläge verübt. Seit ihrer
Gründung war - nach der Türkei - die Bundesrepublik Deutschland das
wichtigste Betätigungsfeld der DHKP-C. Innerhalb des Führungskörpers
der Organisation in Deutschland bildete sich spätestens im Februar
1995 eine terroristische Vereinigung, die bis ins Jahr 1999 zum einen
"Abweichler" und "Verräter" bis hin zu ihrer Tötung bestrafte und zum
anderen gewaltsam - vor allem mit Brandanschlägen - gegen türkische
Einrichtungen in Deutschland vorging. Zur Finanzierung ihres
"bewaffneten Kampfes" trieb die DHKP-C in der Bundesrepublik -
teilweise mit massiven Drohungen und dem Einsatz von Gewalt -
"Spenden" bei Angehörigen des türkischstämmigen Teils der Bevölkerung
ein.

Der Angeschuldigte beteiligte sich bereits im Frühjahr 1995 als
Aktivist der DHKP-C an zwei - letztlich gescheiterten -




Brandanschlägen der Organisation auf türkische Banken in Duisburg und
Köln. Von August 1997 bis Februar 1998 war er Mitglied der Leitung
des DHKP-C-Gebiets Duisburg. In dieser Funktion war er maßgeblich in
die Planung und Umsetzung der terroristischen Straftaten der
Vereinigung eingebunden; zudem war er für das Beitreiben von
"Spendengeldern" verantwortlich. Darüber hinaus beteiligte er sich
Anfang August 1997 an einer organisationsinternen
"Bestrafungsaktion". Er gehörte zu einem aus mehreren
DHKP-C-Funktionären bestehenden Kommando, das in Hamburg
"Putschisten" aufspüren und liquidieren sollte.

Der Angeschuldigte wurde, nachdem er sich gestellt hatte, am 15.
Dezember 2009 festgenommen. Den gegen ihn bestehenden Haftbefehl vom
27. August 2003 setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
noch am Tag der Festnahme auf Antrag der Bundesanwaltschaft gegen
Auflagen außer Vollzug (vgl. Pressemitteilung Nr. 27/2009 vom 21.
Dezember 2009).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
Staatsanwalt
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
Fax: +49 (0)721 8191-492
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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Datum: 24.06.2010 - 11:06 Uhr
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