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Gemeinsame Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Berlin / Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg



Schusswaffen im Bus mitgeführt - Entlassung des Beschuldigten ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

ID: 2149711

(ots) - Medienberichte vom 21. Mai bis 7. Juni 2019 zu
einem Vorfall vom Abend des 18. Mai 2019 geben Anlass zu
nachfolgender Pressemitteilung:

Am Tattag um 20.50 Uhr haben Ermittler des Zollfahndungsamtes
Berlin-Brandenburg im Rahmen einer zollamtlichen Überprüfung im
Berliner Stadtgebiet in einem serbischen Reisebus, der sich auf der
Durchreise nach Schweden befand, einen schwedischen Staatsangehörigen
festgestellt, der in seinem Gepäck mehrere mutmaßlich scharfe
Langwaffen und eine Pistole mit sich führte.

Die Waffen wurden beschlagnahmt und der Mann festgenommen. Die
Ermittlungsbeamten ordneten die Waffen nach ihrer ersten vorläufigen
Einschätzung fehlerhaft dem milderen Waffengesetz statt dem mit einer
höheren Strafandrohung versehenen Kriegswaffenkontrollgesetz zu.
Ausgehend von dieser fehlerhaften Wertung erfolgte keine Vorführung
des Beschuldigten zum Erlass eines Haftbefehls. Noch in der Nacht
wurde er wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Entgegen den
Medienberichten erfolgte die Entlassung des Beschuldigten somit nicht
auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hat sofort eine zügige waffentechnische
Untersuchung veranlasst, die die Bewertung als scharfe Schusswaffen
bzw. Kriegswaffen bestätigt hat und wird zeitnah auch die
Voraussetzungen für einen Haftbefehl prüfen.

Das Zollfahndungsamt wird die fehlerbehaftete Bearbeitung des
Vorgangs zum Anlass nehmen, seine Beschäftigten intensiv in diesem
Bereich zu sensibilisieren. Weiterhin wird eine detaillierte
Handlungsanweisung entwickelt, um derartige fehlerhafte
Vorgehensweisen zukünftig auszuschließen.

Die behördenintern aufgearbeiteten Abläufe und Versäumnisse in
diesem Einzelfall ändern nichts daran, dass die alltägliche
Zusammenarbeit zwischen Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg und




Staatsanwaltschaft Berlin - regelmäßig auch bei Vorführungen zum
Erlass von Haftbefehlen - reibungslos funktioniert und durch hohe
Professionalität auf beiden Seiten gekennzeichnet ist.




Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Pressesprecher
Christian Lanninger
Telefon: 030/695 83 - 523
E-Mail: Christian.Lanninger(at)zfab.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.06.2019 - 16:14 Uhr
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