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Zoll kontrollierte Gastronomiebetriebe

ID: 2149914

(ots) - Der Zoll überprüfte am
07. Juni Gastronomiebetriebe. 54 Zöllnerinnen und Zöllner aus
Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken kontrollierten 50 Gaststätten
und Restaurants.

Geprüft wurde unter anderem die Einhaltung des Mindestlohns und
der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge sowie das Vorliegen der
Arbeitserlaubnisse und der Selbständigkeit.

Die angetroffenen Arbeitnehmer wurden zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt. Sie sind verpflichtet Angaben zu
ihren Arbeitgebern, ihren Lohnansprüchen, den Auszahlungsmodalitäten
und der Dauer ihrer Anstellung zu machen.

Mehrfach sind weitere Überprüfungen notwendig, weil Anhaltspunkte
für Verstöße vorlagen:

-21 x Nichtzahlung des Mindestlohns in Höhe von 9,19 Euro
-18 x Sozialversicherungsbetrug (Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt gem. § 266a Strafgesetzbuch)
-10 x illegale Ausländerbeschäftigung
-8 x Leistungsmissbrauch (zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen)
-7 x sonstige Anhaltspunkte


Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In einigen Fällen
schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die dadurch
gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die bisherigen Informationen der
Personenbefragungen.

Zusatzinformation: Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung. Am 07. Juni kontrollierte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit deutschlandweit Gastronomiebetriebe. Die bundesweiten
Überprüfungen bieten den Zöllnerinnen und Zöllnern die Gelegenheit
überregionale Erkenntnisse zu einer Branche zu gewinnen, die oftmals
Aufschluss über gängige Begehungsformen der Schwarzarbeit geben.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Becker




Telefon: 0681-501-6382
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 18.06.2019 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau



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