Unerlaubte Einreise entgegen der Wiedereinreisesperre - 34-Jähriger im beschleunigten Verfahren zur Geldstrafe verurteilt
(ots) - Am Montag (17.06.2019) kontrollierten Beamte
der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gegen 12:00 Uhr die
Insassen eines auf der A17 in Richtung Dresden fahrenden PKW. Bei der
Kontrolle des 34-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass diesem
aufgrund einer bestehenden Ausweisungsverfügung die Wiedereinreise
nach Deutschland untersagt ist.
Gegen den 34-Jährigen wurde Anfang dieses Jahres, wegen
unerlaubter Einreise, unerlaubter Arbeitsaufnahme und
Urkundenfälschung, durch die zuständige Ausländerbehörde, die
Ausweisungsverfügung und eine befristete Wiedereinreisesperre nach
Deutschland erlassen.
Wegen des erneuten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde
gegen den 34-Jährigen, durch die Staatsanwaltschaft Pirna, noch am
selben Tag ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Das Amtsgericht
Pirna verurteilte den 34-Jährigen daraufhin zu einer Geldstrafe von
750,- Euro. Auch die Zurückschiebung des 34-Jährigen nach Tschechien
erfolgte noch am Montagabend.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: steffen.ehrlich(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 19.06.2019 - 09:02 Uhr
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