Zoll prüft bundesweit in Gaststätten
(ots) - Kontrollen in 75 Betrieben im
Bezirk des Hauptzollamts Lörrach an den Standorten Lörrach, Freiburg
und Offenburg
Bundesweit haben am 7. Juni die Beschäftigten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Unternehmen des Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe auf die Einhaltung des Mindestlohns, der Melde-
und Leistungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern und
mit Blick auf Scheinselbständigkeit sowie illegale Beschäftigung von
ausländischen Arbeitnehmern geprüft. Im Bereich des Hauptzollamts
Lörrach waren an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg
dazu rund 60 Beschäftigten im Einsatz, die insgesamt in 73 Betrieben
255 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt haben. In
85 Fällen müssen die Beamten nun weiter ermitteln, da sich unter
anderem in 35 Fällen Hinweise ergaben, dass bislang der Mindestlohn,
der derzeit bei 9,19 Euro pro Stunde liegt, nicht in korrekter Höhe
ausbezahlt wurde. Weiter lassen die Angaben von 25 befragten
Beschäftigten darauf schließen, dass die Pflichtbeiträge an die
Sozialversicherungsträger nicht korrekt abgeführt wurden, fünf
ausländische Arbeitnehmer konnten zum Zeitpunkt der Prüfung keine
Arbeitsgenehmigung vorweisen, und in sechs Fällen wird geprüft, ob
möglicherweise wegen einer vorgeblichen Arbeitslosigkeit staatliche
Hilfen in Anspruch genommen werden. Ergebnisse hierzu stehen noch
aus.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 19.06.2019 - 09:00 Uhr
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