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Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" u.a. erhoben

ID: 2150767

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Juni 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fares A. B.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in
fünf Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1,
§ 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) und in Zusammenhang mit drei dieser Fälle
Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB)
begangen zu haben. In einem anderen dieser Fälle werden ihm auch ein
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6
KrWaffKontrG) und eine gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1,
224 Abs. 1 Nr. 2) zur Last gelegt. Darüber hinaus besteht ein
hinreichender Tatverdacht wegen zwei weiteren Verstößen gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und
einem Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs.1 Nr. 1 VStGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte schloss sich im Jahr 2012 in Syrien zunächst
einer lokal agierenden, der sogenannten Freien Syrischen Armee
zuzuordnenden regimefeindlichen Gruppierung an. In einem
Propagandavideo dieser Gruppierung zeigte er sich mit einem
Maschinengewehr. In einem weiteren Fall schoss der Angeschuldigte mit
einem solchen. Zudem erschoss er gemeinsam mit zwei Mitgliedern
seiner Einheit einen gegnerischen Kämpfer, den sie zuvor gefangen
genommen und an den Händen gefesselt hatten.

Im Frühsommer 2014 wechselte der Angeschuldigte zum sogenannten
Islamischen Staat. Er war unter anderem in einem Gefängnis des "IS"
eingesetzt und beteiligte sich dort an der Misshandlung von
mindestens drei Gefangenen der Terrororganisation. Zudem führte der




Angeschuldigte Patrouillenfahrten durch und brachte von ihm gefangen
genommene Personen in das Gefängnis des "IS". Der mit einem
Sturmgewehr bewaffnete Angeschuldigte war auch an einem
Kontrollposten eingesetzt. Bei einer Fahrzeugkontrolle misshandelte
er gemeinsam mit anderen "IS"-Mitgliedern den Fahrer eines Pickups.
Unter anderem schlug er diesem mehrmals mit seinem Maschinengewehr
gegen den Kopf. Im Sommer 2014 exekutierte der Angeschuldigte
gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern des "IS" einen zuvor von der
Terrororganisation Festgenommenen. Dem Getöteten war Gotteslästerung
vorgeworfen worden. Bei der Exekution gaben der Angeschuldigte und
seine beiden Mittäter jeweils einen Schuss auf ihr Opfer ab.
Anschließend wurde der Leichnam drei Tage auf dem Dorfplatz zur Schau
gestellt.

Der Angeschuldigte befindet sich in anderer Sache in Haft; in
dieser Sache hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am
8. August 2017 den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft
angeordnet (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 9. August 2017).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 19.06.2019 - 09:29 Uhr
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