POL-MFR: (1174) Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen - Ergebnis
(ots) - Im Bereich des Polizeipräsidiums
Mittelfranken, Abschnitt West (Stadt und Lkr. Ansbach, Lkr.
Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
wurden, wie mit Meldung 1006 (04.06.2010) angekündigt, im Juni
verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt. Der Abschnitt West der
mittelfränkischen Polizei zieht Bilanz.
Während der Zeit vom 07.06. - 20.06.2010 erfolgten mit
Unterstützung von Beamten der Bereitschaftspolizei Nürnberg
verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Schwerpunkte Überschreiten der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- und
Drogeneinfluss, unzureichende Insassensicherung und Telefonieren am
Steuer.
Hintergrund war die signifikante Zunahme von Verkehrsunfällen mit
Schwerverletzten und Getöteten in Westmittelfranken, vor allem
während der Monate April und Mai.
Im Ergebnis wurden 2212 Fahrzeuge zur Kontrolle angehalten, wobei
72 Fahrzeuglenker wegen technischer Mängel und 113 weitere wegen
fehlender Dokumente beanstandet wurden.
In 245 Fällen waren Insassen nicht angegurtet, sieben weitere
Kinder wurden ungesichert transportiert und ein Zweiradfahrer
verzichtete auf den vorgeschriebenen Helm. Im Ergebnis bedeutet dies
eine unzureichende Sicherung von mehr als 11 % aller angehaltenen
Fahrzeuge.
52 Fahrzeuglenker wurden beim Telefonieren am Steuer ohne
Freisprechanlage betroffen.
140 Kraftfahrer wurden zu einem Alkohol-/Drogentest aufgefordert,
wobei bei einem 61-jährigen Unterfranken ein Blutalkoholwert von mehr
als 1,10 pro mille festgestellt wurde. Er musste nach einer
Blutentnahme seinen Führerschein abgeben.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen wurden mehr als 40.000 Fahrzeuge
messtechnisch erfasst: 615 Kraftfahrer wurden an Ort und Stelle wegen
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebührenpflichtig
verwarnt.
Gegen 278 Fahrzeuglenker mussten Bußgeldverfahren bei der
Zentralen Bußgeldstelle mit einem nachfolgenden Eintrag von Punkten
im Verkehrszentralregister Flensburg eingeleitet werden. In 30 Fällen
steht dabei wegen Überschreitungen von mehr als 30 km/h (innerorts)
bzw. 40 km/h (außerorts) die Erteilung von Fahrverboten im Raum.
Besonders deutlich fiel dabei am 19.06. auf der B 13 im Bereich
Weidenbach die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 100 km/h um 92 km/h aus. Der Schnellfahrer muss mit einem Bußgeld
in Höhe von mindestens 600.- EUR und dem Eintrag von vier Punkten im
Verkehrszentralregister rechnen.
Ähnlich ergeht es einem anderen Pkw-Lenker, der am 08.06. auf
einer Staatsstraße bei Geslau mit 110 km/h gemessen wurde, obwohl
dort nur 60 km/h zulässig sind.
Im Bereich Heilsbronn wurde am 12.06. ein Kraftfahrer mit der
Laserpistole bei 102 km/h erfasst, obwohl im Ortsbereich nur die
üblichen 50 km/h zulässig waren. Ihm drohen ein Bußgeld von 280.- EUR
und der Eintrag von 4 Punkten.
Insgesamt wurden während der Aktion 1187 Verstöße festgestellt,
davon
·826 gebührenpflichtige Verwarnungen
·351 Bußgeldanzeigen wegen verkehrsrechtlicher Verstöße
·5 Strafanzeigen Verkehr (4 Fälle wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1
Trunkenheit im Verkehr)
·4 Bußgeldanzeigen wegen sonstiger Verstöße (Sozialvorschriften,
ungültige Ausweise)
·1 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung (Vorlage einer gefälschten
ABE)
Jürgen Ederer
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
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Datum: 24.06.2010 - 14:42 Uhr
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