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Klage von Magdeburger Fußballfan abgewiesen

ID: 2151363

(ots) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage
eines Magdeburger Fußballfans gegen das Polizeipräsidium Duisburg am
Donnerstag (6. Juni) abgewiesen. Bei der Problemspielbegegnung des
MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 ergab sich
vor Spielbeginn eine kritische Situation am Gästeeingang der
Schauinsland-Reisen-Arena: Circa 100 Gästefans zogen sich vor Einlass
ins Stadion weiße Regencapes über, obwohl die Witterungsverhältnisse
das nicht erforderlich machten. Die Fans begründeten das mit einer
geplanten, aber nicht angemeldeten Choreographie. Die Polizei
fotografierte diese Szene und stellte sie mit dem Kommentar im
Nachrichtendienst Twitter ein: "...einige Fans haben sich Regencapes
angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern..."

Gegen diese Veröffentlichung ging eine Anhängerin des 1. FC
Magdeburg gerichtlich vor, weil sie sich durch das Foto unter anderem
in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf wies die Klage aus nachfolgenden Gründen ab: Es bestehen
erhebliche Zweifel an der Erkennbarkeit der Klägerin auf dem
veröffentlichten Foto. Sie wurde somit weder stigmatisiert noch auf
andere Weise in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Darüber hinaus
gelte ein Fußballspiel nicht als Versammlung im Sinne des
Versammlungsrechts. Das Gericht stellte fest, dass die Polizei
Duisburg berechtigt war, den Tweet in der gewählten Form zu
veröffentlichen.

Im Verlaufe des späteren Spiels war es zum massiven Einsatz von
Pyrotechnik durch die Gästefans gekommen. Das Sportgericht des
Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den Drittligisten 1. FC
Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei
Spielen (u.a. gegen den MSV Duisburg) im Einzelrichterverfahren nach
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe




im fünfstelligen Euro-Bereich und mit weiteren Auflagen belegt. (dab)




Rückfragen bitte an:

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- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049

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Datum: 19.06.2019 - 15:28 Uhr
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