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Plötzlich war die Erinnerung wieder da

ID: 2151733

(ots) - Am 19. Juni 2019 und am Folgetag haben die
Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren
Fahndungskontrollen auf der Bundesautobahn 17, drei Personen
verhaftet.

Kurz nach Mitternacht stellte sich bei einem 48-jährigen Rumänen
heraus, dass er im Jahr 2016 wegen Erschleichen von Leistungen und im
Jahr 2017 wegen Diebstahls am Amtsgericht Tiergarten verurteilt
wurde. Jetzt drohten dem rumänischen Staatsangehörigen, resultierend
aus den zwei Strafbefehlen, insgesamt 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Sein Sohn und er brachten gemeinsam die vom Gericht auferlegten
Geldstrafen in Höhe von 1059 EUR auf. Somit durfte er im Anschluss
weiterreisen.

Am späten Nachmittag überprüften die Einsatzkräfte einen 31-
jährigen Serben. Bei ihm ergab die polizeiliche Abfrage, dass er
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Amtsgericht München verurteilt
wurde. Eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis drohte, wenn
er die auferlegte Geldstrafe (328,50 Euro) nicht bezahlt. Ein Teil
von seinem Reisebudget musste er jetzt dafür nutzen um den Aufenthalt
in der Justizvollzugsanstalt Dresden zu entgehen. Er bezahlte den
offenen Betrag und durfte die Fahrt fortsetzen.

Für einen ungarischen Staatsangehörigen hatte die Überprüfung
seiner Personalien, am Rastplatz "Am Heidenholz", am Folgetag
zunächst erhebliche Konsequenzen für seinen Aufenthalt in
Deutschland. Der 49- Jährige war im polizeilichen Fahndungsbestand
zur Verhaftung notiert. Das Amtsgericht Weiden i. d. OPf. verurteilte
letzten Jahres den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tage. Der Aufenthalt in einer
Justizvollzugsanstalt kann abgewendet werden, so das Urteil, bei
Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 605 EUR. Er ignorierte jedoch in
der Vergangenheit die Aufforderung zur Einzahlung. Mit einer Fahrt,




in Begleitung der Bundespolizei, zu einem Geldinstitut brachte er die
notwendigen und geforderten Barmittel auf und wurde im Anschluss auf
freien Fuß belassen.

Insgesamt wurden der Staatskasse 1.992,50 EUR durch die
Vollstreckung der drei Haftbefehle zugeführt.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 20.06.2019 - 14:25 Uhr
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